Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte, die Auffassung von Generalanwalt Yves Bot zum deutschen Fremdbesitzverbot decke sich mit der Berlins. „Wir haben immer gesagt, dass die Organisation des Gesundheitswesens in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt“, so Schmidt. „Uns kommt es darauf an, dass eine Apotheke nur von einem Apotheker geleitet wird und auch nur im Besitz eines Apothekers ist.“
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