Ukrainische Flüchtlinge: Masern-Impfung & Co. im Impfzentrum Alexandra Negt, 09.06.2022 13:27 Uhr
Die Impfzentren werden bis Ende des Jahres zu 50 Prozent vom Bund finanziert. So sollen die bestehenden Strukturen mit Blick auf den Herbst und Winter erhalten werden. Darüber hinaus könnten die Zentren auch für die Impfung von ukrainischen Flüchtlingen genutzt werden. Gerade in Berlin kommen viele Flüchtende mit Zügen aus Polen an. Doch auch in der Hauptstadt sind die letzten zwei verbliebenen Impfzentren nun vorrübergehend geschlossen.
In der aktuellen verlängerten Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) werden Impfzentren und mobile Teams als Leistungserbringer für Impfungen von ukrainischen Flüchtlingen genannt. Hierbei geht es um alle von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Schutzimpfungen, nicht allein um Corona. „Die Impfinfrastruktur wird auch dafür eingesetzt, um aus der Ukraine geflüchtete Personen mit anderen Schutzimpfungen, wie beispielsweise gegen Masern, Röteln oder Keuchhusten zu versorgen. Dies ermöglicht eine sinnvolle und effektive Nutzung der bereits geschaffenen Impfinfrastruktur“, erläutert das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dabei betreiben viele Bundesländer aktuell keine Impfzentren mehr – darunter Berlin und Baden-Württemberg.
Direktbezug ohne Apotheke
Die benötigten Impfstoffe können dabei sowohl über die Apotheke als auch über den Großhandel oder als Direktbezug bestellt werden. Die Apotheken bekommen somit unter Umständen gar nicht mit, dass Flüchtlinge in den Impfzentren mit mehr als Comirnaty, Spikevax und Nuvaxovid immunisiert werden. „Die Covid-19-Impfstoffe können von den Leistungserbringern in Apotheken bestellt werden“, erläutert das BMG das normale Prozedere. „Für andere Impfstoffe, die regulär im Handel sind, gelten die normalen, im Arzneimittelgesetz (AMG) vorgesehenen Vertriebswege. Das heißt, dass neben einer Bestellung in der Apotheke bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 AMG auch ein direkter Bezug über den Großhandel oder den pharmazeutischen Hersteller in Frage kommen.“
„Ab dem 1. Juni 2022 können hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten. Sie haben dann Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und erhalten die üblichen Leistungen für Schutzimpfungen nach dem SGB V. Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die nicht hilfebedürftig sind, erhalten ein Beitrittsrecht zur GKV“, erläutert das BMG. „Um die für die allgemeine Impfkampagne in Deutschland geschaffene Impfinfrastruktur weiter aufrecht zu erhalten, finanziert der Bund die Impfzentren und mobilen Impfteams bis zum Jahresende 2022 mit einem Anteil von 50 Prozent. Die Länder können damit über die Impfzentren und mobilen Impfteams weiterhin niedrigschwellige Impfangebote vorhalten. Insbesondere mit Blick auf den Herbst und Winter ist die Aufrechterhaltung der durch die Impfzentren geschaffenen Impfinfrastruktur wichtig.“