Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich am Montag darauf verständigt, Geflüchteten aus der Ukraine einen schnellen Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Das teilte das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt nach einer Videoschalte der Ressortchefs mit.
„Geflüchtete aus der Ukraine, die vor Krieg und Zerstörung geflohen sind, benötigen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zur medizinischen Versorgung. Wir werden den Weg ebnen, dieser humanitären Aufgabe gerecht zu werden“, erklärte Ministerin Petra Grimm-Benne. Die SPD-Politikerin ist aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.
Laut dem Beschluss sollen insbesondere medizinische und pflegerische Behandlungen, die durch die Flucht unterbrochen wurden, schnellstmöglich wiederaufgenommen werden. „Bund und Länder werden deshalb Festlegungen zu Behandlungsberechtigung, Finanzierung und Abrechnung treffen“, teilte das Ministerium in Magdeburg mit. Ein konkreter Zeitpunkt wurde nicht genannt.
Außerdem bitten die Länder den Bund um kurzfristige Lösungen, damit die bestehende Impfinfrastruktur weiter genutzt werden kann. So sollen Geflüchtete neben der Corona-Schutzimpfung auch andere Impfangebote erhalten. Nötig ist laut den Ländern insbesondere die Bereitstellung von Impfstoff für die Masernschutzimpfung. In Deutschland gilt bei Neueintritt in Kita oder Schule für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Masern-Impfnachweispflicht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Sonntag auf „riesige Impflücken“ bei Flüchtlingen aus der Ukraine verwiesen.
Um die Versorgung von pflegebedürftigen Geflüchteten zu sichern, wollen die Länder den Angaben zufolge die Bestimmungen des jeweiligen Heimrechts flexibel nutzen. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis zum 7. April Lösungen für Finanzierungsfragen erarbeiten soll.
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