Ukraine: Gesundheitskarte für alle ab Juni APOTHEKE ADHOC, 22.04.2022 17:19 Uhr
Insbesondere in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn war es für ankommende Ukrainer:innen kompliziert, direkten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bekommen. Ohne Registrierung war die Kostenübernahme von Medikamenten beispielsweise nicht geregelt. Und auch heute, rund zwei Monate nach Kriegsbeginn, gibt es noch keine bundesweit einheitliche Regelung. Das soll sich ab Juni ändern.
Aktuell erhalten Geflüchtete aus der Ukraine nur in neun Bundesländern eine Krankenkassenkarte. Ab Juni soll nach der Registrierung bundesweit eine Gesundheitskarte ausgestellt werden.
Zu den organisatorischen Mängeln bei der medizinischen Versorgung ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland hatte sich der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, bereits vor einigen Tagen geäußert. Er beklagte die Zettelwirtschaft mit Behandlungsscheinen in mehreren Bundesländern. „Ärztinnen und Ärzte müssen sich auf die medizinische Behandlung konzentrieren können, nicht auf das Ausfüllen von Formularen“, so Reinhart.
Bereits am 7. April hatten sich Bund und Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) dafür ausgesprochen, dass Ukrainer:innen zeitnah Grundsicherung erhalten sollten – also Leistungen nach Sozialgesetzbuch II. Damit würden sie dann über die gleichen Anspruchsberechtigungen wie ALG-II-Empfänger:innen verfügen. Und hierzu gehört eben auch der Zugang zu medizinischer Versorgung mittels Gesundheitskarte. Somit erweitert sich der Anspruch der Flüchtlinge auf den gesamten Leistungskatalog der GKV.
Bislang haben sie durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur begrenzten Zugang zu Arzneimitteln. Durch das Gesetz ist aktuell die Kostenübernahme für die „Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ gesichert. Die Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln erfolgt ebenfalls. Schwangere erhalten alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Arznei- und Verbandmittel. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) würden Flüchtlinge aus der Ukraine bereits jetzt „eine über den üblichen Umfang des AsylbLG hinausgehende Versorgung“ erhalten. Das BMG nennt beispielsweise die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer psychologische/psychotherapeutische Behandlung.