Ü60: Efluelda wird Pflicht Patrick Hollstein, 07.02.2023 14:32 Uhr
Ältere Menschen ab 60 Jahren können in der kommenden Saison nur noch mit dem Hochdosisimpfstoff Efluelda von Sanofi geimpft werden, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die seit zwei Jahren geltende Ausnahmeregelung nicht verlängern. Das sollten Praxen und Apotheken bei den derzeit laufenden Vorbestellungen berücksichtigen.
In der Saison 2021/22 hatte der Impfstoff Efluelda von Sanofi seine Premiere; in der Saison zuvor war eine kleinere Menge Fluzone aus dem Ausland importiert worden. Vierfach höher dosiert als die bisherigen Grippeimpfstoffe, sollen die Vakzine speziell bei Menschen über 60 Jahren eingesetzt werden.
Im Januar 2021 sprach sich die Ständige Impfkommission (Stiko) für den Hochdosis-Impfstoff aus: „Die Stiko empfiehlt für Personen ab 60 Jahren die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination), aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität“, heißt es. „Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Schutzimpfungs-Richtlinie im Frühjahr 2021 entsprechend angepasst. Damit wäre faktisch – trotz des deutlich höheren Preises – nur noch Efluelda erstattungsfähig gewesen. Daher hatte das BMG per „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ geregelt, dass Praxen auch die Standardvakzine bei älteren Patient:innen einsetzen können.
Sorge vor Engpässen
Hintergrund war die Sorge vor Ausfällen. Denn angesichts der langen Vorlaufzeiten hätte bei Problemen seitens Sanofi kein anderer Hersteller mehr einspringen können. Das BMG überließ den Praxen also die Entscheidung, auch andere Impfstoffe zu ordern. „Somit kann im Falle eines Lieferengpasses von quadrivalentem Influenza-Hochdosisimpfstoff sichergestellt werden, dass selbst bei der Verwendung von konventionellen quadrivalenten Impfstoffen für Personen ab 60 Jahren eine – wenn auch leicht niedrigere – Schutzwirkung erzielt werden kann“, hieß es zur Begründung. Diese Regelung wurde vor einem Jahr noch einmal verlängert.
Ausnahme gestrichen
In der kommenden Saison gilt die Ausnahme nicht mehr. „Es wird keine erneute Verlängerung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern in der Grippesaison 2023/2024 geben“, teilt eine Sprecherin auf Nachfrage mit. Man habe den Vorschlag geprüft und im Ergebnis abgelehnt: „Hierfür sprachen der Ausnahmecharakter der Verordnung, die bereits erfolgte Verlängerung, der zwischenzeitlich eingetretene Zeitablauf nach Empfehlung des Hochdosis-Impfstoffs durch die Stiko und deren Übernahme in die G-BA-Schutzimpfungsrichtlinie sowie die nach zwei Jahren erfolgte Markt- und Produktionsanpassung.“
Dabei hat das BMG nach Angaben der Sprecherin keine altersgruppenspezifischen Verordnungsdaten oder Informationen zu den Marktanteilen der Impfstoffe. Laut Branchenexperten hat sich Efluelda in der Gruppe der über 60-Jährigen aber durchgesetzt und einen Marktanteil von weit über 90 Prozent.