EuGH Spezial

Tunnelblick auf Apotheken APOTHEKE ADHOC, 16.05.2009 17:29 Uhr

Berlin - 

Nachdem die EU-Kommission in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Ländern mit Verfahren zu Besitz- und Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken überzogen hat, scheint die Angelegenheit derzeit zumindest teilweise zu ruhen. Egal, wie am Dienstag das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen und italienischen Fremdbesitzverbot ausgeht - für das weitere Vorgehen in Brüssel dürfte die Entscheidung richtungsweisend sein.

Bislang hat sich die Kommission mit großem Engagement der Regelungen auf den europäischen Apothekenmärkten angenommen. Warum sie dabei mehrere Länder mit zum Teil identischen Verfahren konfrontiert, erklärt in Brüssel niemand. Selbst die bereits beim EuGH anhängigen Verfahren, darunter das erste Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, haben die Behörde nicht davon abgehalten, die laufenden Mahnsachen voranzutreiben.

Erst im September vergangenen Jahres, wenige Tage nach der mündlichen Verhandlung in Sachen DocMorris, forderte die Kommission Deutschland und Portugal förmlich auf, die Beschränkungen des Mehrbesitzes auf maximal vier Apotheken aufzuheben. Damit ignorierte die Behörde über den Wunsch der Bundesregierung, das Vertragsverletzungsverfahren bis zum Urteil zum Fremdbesitzverbot zurück zu stellen.

In Sachen Apotheken setzt EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy seit jeher auf den Holzhammer. Da hilft es auch nichts, wenn - wie Bulgarien im Fall des Fremdbesitzverbots - Regierungen den Forderungen entgegenkommen. Im Übrigen beschränkt sich die Behörde auch nicht auf spezifische Reklamationen aus den Mitgliedstaaten: Spanische Apotheker monieren die Bedarfsplanung in ihrem Land - die Kommission kassiert das Fremd- und Mehrbesitzverbot gleich mit. Gegen Deutschland ist die Kommission angeblich sogar aus eigenem Antrieb tätig geworden, sofern man eine Anfrage des baden-württembergischen CDU-Europaabgeordneten Dr. Andreas Schwab unberücksichtigt lässt.

Insgesamt acht Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten hat die Kommission in Sachen Besitz- und Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken bis zum heutigen Tag eingeleitet. Mehrbesitzverbote stehen, zusätzlich zu den Verfahren gegen Deutschland und Portugal, in Verfahren gegen Frankreich, Italien, Spanien und Österreich auf dem Index. Das Fremdbesitzverbot wird in Verfahren gegen Deutschland, Italien, Spanien, Bulgarien und Frankreich moniert; in Portugal will die Kommission den Ausschluss von Großhändlern zu Fall bringen.

Gegen demografische oder geografische Niederlassungsbeschränkungen wendet sich die Kommission in Verfahren gegen Österreich und Spanien. Im Verfahren gegen Deutschland steht die Anforderung der räumlichen Nähe zur Diskussion, ebenso wie im österreichischen Verfahren wird die Beschränkung der Rechtsform für Apotheken kritisiert.