Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die so genannte Länderliste erweitert: Künftig dürfen nicht nur Versandapotheken aus Großbritannien und den Niederlanden, sondern auch aus Island und Tschechien Arzneimittel an Endverbraucher nach Deutschland schicken. Die Änderung vom 29. April wurde heute bekannt gemacht.
Damit sind nun vier Länder definiert, in denen nach Einschätzung des BMG für den Versandhandel mit Arzneimitteln vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Für die Niederlande gilt weiterhin die Einschränkung, dass der Versender gleichzeitig eine Präsenzapotheke betreiben muss. Tschechische Versandapotheken dürfen nur nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel an deutsche Kunden liefern.
Damit enstsprechen nun auch die Aktivitäten der tschechisch-deutschen Versandapotheken VfG und Volksversand geltendem Recht. Da Tschechien bislang nicht auf der Länderliste stand, waren Sendungen aus Tschechien in der Vergangenheit nicht mit deutschem Recht vereinbar.
Zwar gilt das Gesetz nicht rückwirkend; mit Sanktionen dürften die beiden Versandapotheken trotzdem nicht rechnen müssen: Das BMG ist für die Verfolgung von Verstößen nicht zuständig; unzulässige Angebote sind ein Fall für die Strafverfolgungsbehörden. Ob diese allerdings ein Interesse daran haben, ist fraglich.
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