Mitgliederversammlung

Trotz Spahn: ABDA will § 78 retten

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Berlin -

Ungeachtet der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die EU-Kommission, den Absatz 1, Satz 4 aus dem Paragrafen 78 Arzneimittelgesetz (AMG) zu streichen, hält die ABDA an ihrer Forderung fest, diese beabsichtige Änderung im Apothekenstärkungsgesetz wieder auszuhebeln. Dazu wird es in der heutigen Sonder-Mitgliederversammlung (MV) voraussichtlich einen Beschluss geben. Das zeichnet sich nach Teilnehmerangaben bis zum Mittag ab.

Heftig diskutiert wurde vor der Mittagspause über die Folgen des Briefes von Spahn im Namen der Bundesregierung an die EU-Kommission, den das Bundesgesundheitsministerium kurz vor der ABDA-Sonder-MV öffentlich gemacht hat. Offenbar wurde die ABDA davon nicht überrascht. Sie war bereits zuvor vom BMG informiert worden.

Bei Teilnehmern der ABDA-MV entstand im Laufe der Diskussion der Eindruck, dass sich ABDA-Präsident Schmidt und sein Vize, Mathias Arnold, mit der Streichung des Absatzes 1, Satz 4 einverstanden erklären könnten. Dort heißt es, „die Arzneimittelpreisverordnung [...] gilt auch für Arzneimittel, die [...] in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden.“

Mit dem Festhalten am kompletten § 78 AMG verbunden ist offenbar jetzt der Versuch der ABDA, im weiteren Verlauf der Gesetzgebung zum Apothekenstärkungsgesetz Einfluss über die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu nehmen, um die geplante Streichung zu verhindern. In der Unionsfraktion soll Spahn den Eindruck erweckt haben, die ABDA sei mit dem vorgelegten Referentenentwurf einverstanden.

Diese Darstellung deckt sich mit den Aussagen der CDU-Bundestagsabgeordneten Silvia Breher beim Besuch der Apotheke Meis am Krankenhaus in Cloppenburg. Bis zum Treffen mit Apotheker Johannes Meis war auch die CDU-Abgeordnete der Auffassung, mit dem Spahn-Entwurf könnten sich die Apotheker grundsätzlich arrangieren. Die Union habe im Koalitionsvertrag mit der SPD viele Kompromisse eingehen müssen, sagte Breher im Gespräch mit Apotheker Meis. Falls die Gleichpreisigkeit rechtlich nicht sicher umgesetzt werden könne, müsse man wieder zum Versprechen des Koalitionsvertrages zurückkehren. Sie versprach, das Thema in Berlin erneut aufzugreifen.

Nach dem Eindruck von Teilnehmern der Mitgliederversammlung hält der ABDA-Präsident wie in den vorausgegangenen Sitzungen an seiner „Moderatorenrolle“ fest. Die Diskussion verlaufe sachlich, hieß es. Allerdings sei auch eine gewisse Emotionalität angesichts des Spahn-Briefes an die EU-Kommission zu spüren.

DAV-Chef Fritz Becker hat sich nach Teilnehmerangaben bisher an der Diskussion nicht beteiligt, Schmidt wirke „sehr angefasst“, heißt es. Die ABDA-Führung wirke zerknirscht bis beleidigt. Im weiteren Verlauf der Sonder-MV wird aktuell über die Beschlussvorlage weiter diskutiert.

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