Trisomie-Bluttest ist keine Kassenleistung APOTHEKE ADHOC, 18.08.2016 12:32 Uhr
Abgeordnete des Bundestags machen mit einer Kleinen Anfrage auf die heutige Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufmerksam. Der G-BA berät und entscheidet dann eventuell über die Einführung eines Methodenberatungsverfahren zum pränatalen Bluttest auf Trisomien. Bei sogenannten Risikoschwangerschaften soll damit die Möglichkeit autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) bestimmt werden. Die Politiker stellen die Sitzung ins Rampenlicht, weil sie vermuten, dass die Entscheidung klammheimlich – und „mitten in der Sommerpause“ – an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust werden soll.
Die Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU), Corinna Rüffer (Grüne), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Linke) sind besorgt, dass der Test letztlich als Regelleistung – oder „reguläre Kassenleistung“ – für alle Schwangeren etabliert werde. Vorgeburtliche diagnostische Verfahren sollten laut Brief eine Trisomie feststellen. Er habe keinen medizinischen Nutzen.
„Ein Methodenbewertungsverfahren wäre ein entscheidender Schritt, um den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) zu eine regulären Kassenleistung zu machen. Wir sind darüber sehr besorgt. Die Möglichkeit, sehr früh und „risikoarm“ zu testen, könnte auch die gesellschaftliche Erwartung erzeugen, diese Angebote nutzen zu müssen“, heißt es.
Damit erhöhten sich möglicherweise auch der Druck und individuelle Verantwortung, ein perfektes Kind zu gebären. Eltern, die sich dann gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden würden, könnten immer mehr in Erklärungsnöte geraten. Bei dieser brisanten Entscheidung bleibe es abzuwarten, was der Deutsche Ethikrat, den der G-BA im weiteren Verfahren einbinden will, dazu sagen wird. Die Debatte um den pränatalen Bluttest sollte vor allem mit Verbänden und Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung geführt werden.
Mit einer interfraktionellen Kleinen Anfrage hatten 158 Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen im April des vergangenen Jahres das Augenmerk auf diese mögliche Entwicklung in der Pränataldiagnostik gerichtet.
Antragsteller des Prüfverfahrens sind die unparteiischen Mitglieder des G-BA ist Vorsitzender Professor Josef Hecken, Dr. Harald Deisler und Dr. Regina Klakow-Franck sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband.
„Aus der Tatsache, dass vorgeburtliche Untersuchungen ausschließlich mit Zustimmung der schwangeren Frau durchgeführt werden dürfen, ergibt sich umfassender ärztlicher Aufklärungs- und Beratungsbedarf“, heißt es beim G-BA. Werdende Eltern würden im Umgang mit dem „genetischen Wissen“ und der Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs unterstützt.