Existenzfrage für ertragsschwächere Apotheke

Treuhand: Skonto-Verbot kostet 50 Cent je Packung

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Berlin -

Das Urteil zu Skonti am Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Februar hat der Branche noch einmal zusätzlich zugesetzt. Kein Wunder: Skonti bei Rx-Medikamenten wurden für unzulässig erklärt, sofern der Nachlass insgesamt über die 3,15-prozentige Spanne hinausgeht. Damit fällt dieser letzte Einkaufsvorteil weg. Laut Treuhand Hannover könnte das Verbot jede Apotheke im Durchschnitt 50 Cent pro Packung kosten.

Der Generalbevollmächtigte der Treuhand Hannover, Dr. Sebastian Schwintek dazu: „Der Wegfall der Möglichkeiten für eine Skontogewährung durch Großhandel und Direktlieferanten über die Grenze der prozentualen Großhandelsspanne von 3,15 Prozent hinaus wird den Negativtrend sinkender Rohgewinnsätze weiter beschleunigen.“ Den meisten Apotheken würden dadurch deutliche Einbußen drohen.

Die Auswirkungen ließen sich nur nach Erfahrungswerten abschätzen, durchschnittlich sei ein Verlust von gut 22.000 Euro im Ergebnis zu erwarten, also etwa 16 Prozent oder etwa 50 Cent pro Packung. „Geld, das auch fehlt, um die ohnehin schon defizitäre Versorgung von GKV-Versicherten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu kompensieren“, so Schwintek. Die sowieso schon länger herrschende Unterfinanzierung durch fehlende Anpassung des Apothekenhonorars und die Erhöhung des Apothekenabschlags zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen auf 2 Euro hätten die Apotheken zuletzt ohnehin schon enorm belastet.

Große Apotheken stärker betroffen

Wie genau das Urteil von den Großhändlern umgesetzt wird, wird sicher auch von der erst in einigen Wochen kommenden Urteilsbegründung abhängen, schreiben auch die beiden Treuhand-Experten Christian Meyer und Guido Michels. Es sei zudem davon auszugehen, dass Hersteller und Großhändler grundlegende Vergütungsänderungen planen und über neue Angebote an die Apotheken nachdenken werden. Wie hoch die Einbußen also wirklich sein werden, würden die kommenden Wochen zeigen.

Etwa ein Drittel des Monatseinkaufs wird skontiert, so die grobe Faustregel der Treuhand. Bei den Herstellern würde meist der gesamte Umsatz skontiert. „Größere, verhandlungsstarke Apotheken bekommen einen deutlich höheren Anteil skontiert und sind damit absolut stärker betroffen“, heißt es von der Treuhand. „Den Lieferanten wird klar sein, dass sie den Apotheken nicht alle Vorteile entziehen können, ohne die Lieferbeziehung zur Apotheke zu gefährden. Zusätzlich besteht die Gefahr von Verwerfungen beim Großhandel, die Liquiditätseinbußen bringen könnten.“ Außerdem würde auch Spezialgroßhändlern oder Reimporteuren mit dem Skonto-Urteil eine wesentliche Geschäftsgrundlage entzogen.

Als Kompensationsmaßnahmen könnten sich die Treuhand-Experten folgende Punkte vorstellen:

  • Wegfall oder Reduzierung des Handelsspannenausgleichs
  • Erhöhung der Vergütung für bisherige Rabattausschlüsse, Sonderartikel oder bei der Non-Rx-Ware (OTC, Freiwahl)
  • Werbekostenzuschüsse oder andere nicht Rx-bezogene Boni,
  • Servicegebühren
  • Angebot einer verzinsten Vorauskasse

Forderung nach Kassenabschlagsstreichung aussichtslos?

Die unter anderem von Abda, BVDAK und MVDA geforderte Maßnahme, den Kassenabschlag zu reduzieren oder abzuschaffen, hält die Treuhand für wenig zielführend. Da die Einsparungen des Abschlags den Krankenkassen und damit auch den Versicherten zugutekommen, dürfte hier eine deutliche Änderung schwer durchzusetzen sein.

Auch für alle, die gerade eine Apotheke veräußern wollen, könnte das Urteil eine enorme Auswirkung haben. „Wer will es dem Käufer verdenken, dass wenn der jetzt erst einmal abwartet, welcher Kaufpreis sich für ihn rechnet?“, so die Treuhand. Für viele ertragsschwächere Betriebe dürfte sich in diesem Jahr die Existenzfrage stellen, heißt es abschließend. Neben Mehrausgaben beim Personal von durchschnittlich etwa 16.000 Euro in 2023 und sinkenden Roherträgen dürften die Auswirkungen des Skonto-Urteils für die eine oder andere Apotheke der letzte Sargnagel sein.

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