Treuhand: Betriebsergebnisse im freien Fall Nadine Tröbitscher, 24.06.2024 10:35 Uhr
Mehr Geld soll es für die Apotheken nicht geben, stattdessen soll umverteilt werden. Angebliches Ziel ist es, die flächendeckende Versorgung zu sichern. Doch das wird so nicht funktionieren, wie die Treuhand Hannover mit Zahlen belegt. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Apotheken bringt nur die ohnehin gesetzlich befristete Absenkung des Zwangsrabattes im kommenden Jahr.
Frisches Geld wird nicht ins System gegeben, stattdessen soll für den Bund kostenneutral umverteilt werden. Im Entwurf zum Apothekenreformgestz (ApoRG) ist von einer „sachgerechten Umverteilung grundsätzlich durch Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung“ die Rede. Dabei sollen vor allem Honoraranreize für Apothekenstandorte in ländlichen Regionen geschaffen und eine gerechtere Verteilung der Honorare erreicht werden. Das sind die Maßnahmen:
- „Umwidmung eines Teils des Zuschlags, der zurzeit zur Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen erhoben wird, soll die Vergütung von in der Nacht und am Wochenende von den Apotheken geleisteten Vollnotdiensten sofort erhöht werden.“
- pro Packung werden künftig nicht mehr 21 Cent, sondern 28 Cent pro Packung Notdienstzuschlag erhoben
- so sollen Apotheken für jeden geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale in Höhe von rund 550 Euro erhalten
- Stufenweise Absenkung des prozentualen Anteils der Apothekenvergütung von 3 Prozent auf 2 Prozent und gleichzeitige Erhöhung des Fixums
- ab 2025 soll der prozentuale Anteil der Apothekenvergütung auf 2,5 Prozent angepasst werden
- ab 2026 folgt eine Anpassung auf 2 Prozent. „Die durch die Anpassungen freigewordenen finanziellen Mittel werden 1:1 für eine entsprechende Erhöhung des Fixums verwendet.“
- Das Fixum soll schrittweise auf 9 Euro angehoben werden.
- Übertragung der Möglichkeit zur Vereinbarung von Anpassungen des Fixums.
- Zum 1. Januar 2027 soll die Anpassung des Fixums durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) per Vereinbarung erfolgen.
- Bis spätestens zum 30. Juni 2026 muss eine Vereinbarung für die Anpassung des Packungsfixums mit Wirkung zum 1. Januar 2027 vorliegen.
Die Treuhand Hannover hat den Referentenentwurf analysiert. „Die Ergebnisse sind ernüchternd“, so der Generalbevollmächtigte Dr. Sebastian Schwintek. Die angekündigte 1:1-Anpassung von Fixzuschlag und prozentualem-Zuschlag werde im Durchschnitt zwar erreicht, aber die Teilhabe der Apotheken an der wirtschaftlichen Entwicklung schwindet durch die Senkung des prozentualen Zuschlages weiter.
Zwar werde es geringe Rohgewinnverbesserungen geben, aber nicht durch die Honorarpläne des Bundesgesundheitsministeriums, sondern durch die Rückkehr zum alten Kassenabschlag. Der Zwangsrabatt wurde für die Jahre 2023 und 2024 von 1,77 auf 2 Euro erhöht. Grundlage ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.
Eine Kompensation der Kostensteigerungen der nächsten Jahre oder der Vorjahre gibt es laut Berechnungen der Treuhand Hannover nicht. Im Gegenteil – „ein weiterer Verfall der Betriebsergebnisse droht. Ergebnisschwache Apotheken profitieren noch weniger als andere: Das untere Drittel (Ø Betriebsergebnis 2023 p. a. 17.500 Euro) erwartet ein Rohgewinnzuwachs von 3600 Euro in 2026 bei Kostensteigerungen um 20.000 Euro“, so Schwintek.
Das Fazit: „Die beabsichtigte Besserstellung von Land-/Dorfapotheken entfaltet keine spürbare Wirkung: 900 Euro jährlicher Rohgewinnzuwachs (2,47 Euro/Tag) mehr als der Durchschnitt verpuffen.“
Außerdem werden Apotheken, die Hochpreiser versorgen, Honorar verlieren – und das bei weiterhin steigenden Kosten. In Zahlen: Eine Apotheke mit hochpreisiger Versorgung kommt auf eine Rohgewinnänderung durch die Apothekenreform in Höhe von 4200 Euro in 2025. Dem gegenüber steht eine erwartete Kostensteigerung in Höhe von 33.700 Euro. Daraus ergibt sich ein Minus von 29.500 Euro.
„Diese Honorarreform ist vollkommen ungeeignet, um die wirtschaftliche Lage der Apotheken zu stabilisieren.“