Anwendungsbeobachtungen

Transparency darf Ärzte-Daten einsehen

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darf Daten zu Anwendungsbeobachtungen von Ärzten nicht geheim halten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 1. Juni entschieden und damit einer Klage der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International stattgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Wenn Ärzte im Auftrag von Pharmaherstellern Daten zur Anwendung von Arzneimitteln erheben, müssen sämtliche Verträge der KBV bekannt gemacht werden. Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sind Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan sowie die beteiligten Ärzte namentlich und die Art und Höhe der an die Ärzte geleisteten Entschädigungen zu benennen. Die Verträge müssen der KBV übermittelt werden.

Transparency sieht in den Anwendungsbeobachtungen ein Marketinginstrument zur Steigerung des Absatzes bestimmter Arzneimittel. Die Organisation hatte Akteneinsicht zu bestimmten Informationen der Verträge beantragt, nicht allerdings die Namen der betroffenen Ärzte.

Die KBV hatte zunächst die betroffenen Pharmaunternehmen hinzugezogen und die Daten daraufhin nur teilweise an Transparency weitergegeben. Dem Informationsanspruch der Anti-Korruptions-Organisation stünden die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen entgegen, zudem sei der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch, hieß es bei der KBV.

 

 

Das Verwaltungsgericht sah das anders: Es sei nicht plausibel dargelegt worden, inwiefern Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorliegen und Wettbewerbspositionen nachteilig beeinflusst würden. Auch wenn 73 Ordner und 90 Gigabyte Datenmaterial durchgesehen werden müssten, sei kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand erkennbar, so das Gericht.

Transparency kann somit auf die Informationen zugreifen, sobald der Gerichtsbescheid gegenüber den Unternehmen bestandskräftig ist. Für die Organisation ein großer Erfolg: „Durch die nun erstrittene Offenlegung der bei der KBV registrierten Daten werden wir den entstandenen Schaden für die Allgemeinheit viel genauer beziffern können“, so Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschöand. „Dies wird hoffentlich dazu beitragen, dass diese Scheinstudien, die nur Marketingzwecken dienen, endlich verboten werden.“

 

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