DDB vs IQWiG

„Tonband-Prozess“ klingt nach Alexander Müller, 08.08.2008 14:22 Uhr

Berlin - 

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) hat die Darstellung des IQWiG zum eingestellten Verfahren gegen den Leiter des Instituts, Professor Dr. Peter Sawicki, zurückgewiesen. „Wenn man bedenkt, dass es drei eidesstattliche Erklärungen darüber gibt, dass von Professor Sawicki die Äußerung gemacht wurde, kann man wirklich nicht sagen, dass der Vorwurf durch die Staatsanwaltschaft entkräftet wurde“, sagte der DBB-Vertreter Professor Dr. Hermann von Lilienfeld-Toal gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Die Ermittlungen haben lediglich nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geben können.“ Grund sei, dass im eingeholten Gutachten über die Verfälschung des Tonbandmitschnitte offen blieb, ob Veränderungen vorgenommen wurden oder nicht. „Die Staatsanwaltschaft hat also nur nicht die erforderliche Sicherheit für eine Anklageerhebung“, so von Lilienfeld.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Anhörung zum Nutzen kurzwirksamer Insulin-Analoga für Typ-1-Diabetiker im November 2006. Sawicki wollte wie bereits in der Vergangenheit einen Tonbandmitschnitt anfertigen lassen. Da den DDB-Vertretern verboten wurde, ebenfalls Mitschnitte zu machen, verließen von Lilienfeld und andere Beratungsteilnehmer den Raum. In diesem Zusammenhang soll die umstrittene Aussage von Sawicki „Ich bin hier Hausherr“ gefallen sein. In einem Presserechtsstreit um diese Aussage brachte Sawicki seine Aufzeichnungen als Beweisstück ein. Der DDB bezweifelte die Echtheit der Aufnahmen und verklagte Sawicki.

Laut von Lilienfeld hat der DDB selbst zwei Gutachter beauftragt, um die umstrittenen Tonbandaufnahmen zu untersuchen. Diese konnten die Möglichkeit einer Manipulation des Mitschnittes nicht beweisen, aber auch nicht ausschließen. Das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Landeskriminalamt hatte bei seiner Untersuchung keine Beweise für eine Manipulation gefunden.

Auch sei nicht richtig, dass das IQWiG die Mitschnitte vor der Veranstaltung mehrfach angekündigt habe, sagte von Lilienfeld. „Es hat auch kein Vertreter des DDB eine entsprechende Belehrung unterschrieben. Das IQWiG wurde bereits aufgefordert, den Beweis für diese Behauptungen anzutreten - das müsste doch möglich sein.“ Das Berliner Kammergericht, vor dem Sawicki den Prozess gegen den DDB verlor, habe sich nicht mit der Frage beschäftigt, ob Sawicki tatsächlich falsch zitiert wurde oder nicht. Schließlich habe auch der Rücktritt des Vorstandes nichts mit dem Verfahren gegen das IQWiG zu tun.