Lieferengpässe bekämpfen

TK: Rabattverträge zu Lieferverträgen weiterentwickeln

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Berlin -

Die Techniker Krankenkasse veröffentlichte heute den „Lieferklima-Report 2023 – Was hilft wirklich gegen Lieferengpässe?“. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, sieht in den Rabattverträgen das „richtige Werkzeug“ dafür.

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) ist stark in die Kritik geraten, auch aus der Sicht der TK, gibt es Nachbesserungsbedarf: „Es ist richtig, das Thema Lieferengpässe bei Arzneimitteln anzugehen. Neben positiven Elementen wie der Einrichtung eines Frühwarnsystems und einer verpflichtenden Bevorratung, ist allerdings problematisch, dass die Politik vor allem mit pauschalen Preiserhöhungen die Liefersicherheit von Arzneimitteln erhöhen will. Diese Gleichung wird nicht aufgehen“, so Baas.

„Vielmehr müssen höhere Preise an klare Maßnahmen seitens der Hersteller geknüpft sein, die die Liefersicherheit von Medikamenten auch tatsächlich erhöhen, indem sie robustere und diversifizierte Lieferketten aufstellen. Wenn die Versichertengemeinschaft mehr Geld für Arzneimittel ausgibt, muss daran auch mehr Leistung seitens der Industrie gekoppelt sein“, sagt der Vorsitzende.

Rabattfreie AM doppelt so häufig betroffen

Auf der Grundlage des heute veröffentlichten Lieferklima-Reports verteidigt Baas außerdem die Rabattverträge: „Der Report zeigt, dass das richtige Werkzeug, um dies umzusetzen, die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern sind“. Sie würden die nötige Planbarkeit schaffen und dadurch die Liefersicherheit erhöhen, so Baas weiter. „Die Analysen zeigen, dass rabattfreie Arzneimittel doppelt so häufig von Lieferengpässen betroffen sind wie Rabattarzneimittel“, sagt der Vorsitzende.

Die TK gehe auf Basis der Analysen zudem von einer Entspannung der Situation in den kommenden Monaten aus. Trotzdem seien langfristig weitere Lieferengpässe zu erwarten, daher bedürfe es Gegenmaßnahmen. Man wollte die Rabattverträge zu Lieferverträgen weiterentwickeln, „anders als bisher sollten Lieferverträge gesetzlich verpflichtend stärkere und durchsetzbare Anforderungen an die Lieferfähigkeit und Lieferkettendiversifikation beinhalten“, heißt es im Report. Außerdem gebe es Ideen zur Entwicklung eines datenbasierten Frühwarnsystems.

Produktengpassquote bei 0,7 Prozent

Die Entwicklung der Lieferengpässe im vergangenen Jahr sei ebenfalls analysiert worden: Die Produktengpassquote beschreibt erstattungsfähigen Arzneimittel, für die „ein Lieferengpass auf Produktebene amtlich gemeldet wurde“. Diese ist laut TK von im Schnitt 0,5 Prozent im Jahr 2021 auf bis zu 0,7 Prozent im Dezember 2022 gestiegen.

Auch der IKK-Vorsitzende Hans-Jürgen Müller hatte im Januar Stellung bezogen und die Rabattverträge verteidigt: Die Lieferengpässe seien schließlich ein weltweites Problem, „der Anteil der deutschen Rabattverträge am globalen Umsatz ist dagegen aber eher gering“. Kritische Engpässe gebe es auch im Krankenhausbereich, obwohl hier die Rabattverträge der Kassen nicht griffen. Zudem seien auch freiverkäufliche Medikamente von den Lieferengpässen betroffen.

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