Musterprozess

TK legt Revision gegen Retax-Urteil ein

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Im Musterprozess um Null-Retaxationen hat die Techniker Krankenkasse (TK) Sprungrevision eingelegt. Das Verfahren wird somit direkt vor das Bundessozialgericht (BSG) gebracht. Im Februar hatte das Sozialgericht Lübeck entschieden, dass Null-Retaxationen wegen Nichtbeachtung der Rabattverträge nicht zulässig sind.

Stellvertretend für den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Verband der Ersatzkassen (vdek) streiten ein Apotheker aus Schleswig-Holstein und die TK. Konkret geht es dabei nur um eine Retaxation in Höhe von 17,49 Euro. Der Apotheker hatte bei der Abgabe den bestehenden Rabattvertrag nicht beachtet. Die Kasse verweigerte deshalb die Erstattung.

Ein TK-Sprecher erklärte gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Das Ziel war von Anfang an eine höchstrichterliche Entscheidung.“ Das Gericht habe die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache erkannt und daher die Sprungrevision zugelassen. Um das Verfahren zu beschleunigen, habe die Gegenseite der Revision zugestimmt.

 

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