Krankenkassen

TK kritisiert kürzere Bindungsfristen APOTHEKE ADHOC, 21.12.2010 13:41 Uhr

Berlin - 

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat sich gegen die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) beschlossene Verkürzung der Bindungsfrist bei Wahltarifen ausgesprochen. Die Möglichkeit eines schnelleren Wechsels aus den Wahltarifen „Kostenerstattung“, „Prämienzahlung“ und „Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen“ berge wirtschaftliche Risiken, heißt es in einer Stellungnahme der Kasse.

Durch die Fristverkürzung fürchtet die TK, dass die GKV-Wahltarife für ehemalige Privatversicherte an Attraktivität verlieren. „Diese Tarife finanzieren sich im Wesentlichen durch die Deckungsbeiträge der gehaltenen PKV-Kündiger. Durch die Bindung an den Tarif werden diese Versicherten gleichzeitig auch an die GKV gebunden. Das muss man nicht hinter vorgehaltener Hand sagen“, so Michael Heide-Wulfthüter. Wahltarif-Experte der TK.

Bis Ende dieses Jahres gilt für GKV-Versicherte in Wahltarifen eine Kündigungsfrist von drei Jahren. Das von Schwarz-Gelb verabschiedete GKV-FinG hebt diese Regelung ab dem kommenden Jahr auf.

Versicherte in einem Kostenerstattungs-Tarif können künftig schon nach einem Kalendervierteljahr den Tarif wieder verlassen. Für Prämienzahlungen und „Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen“ ist die Mindestbindungsfrist von einem Jahr vorgesehen. Die Regierung verspricht sich dadurch einen Abbau von bürokratischen Hemmnissen sowie eine Steigerung der Attraktivität der Wahltarife.