Apps auf Rezept

TK-Chef fordert AMNOG für DiGA

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Berlin -

Die Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen hat die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) kritisch hinterfragt. „Es hat sich gezeigt, dass eine hohe Zahl an DiGA zum Einsatz kommen, deren Nutzen für die User in Frage steht oder überhaupt nicht nachgewiesen werden kann“, erklärte Kassenchef Alexander Krauß.

Ein Großteil der DiGA- Hersteller mache von einer verlängerten Erprobungsphase Gebrauch, wodurch sich der Zeitraum ohne Nutzennachweis verlängere. „Im ungünstigsten Fall könnte es sein, dass eine DiGA eineinhalb Jahre angewendet wird und es sich dann herausstellt, dass ein Nutzen nicht belegt werden konnte. Es sollte geschaut werden, dass die Apps auf Rezept noch stärker zum Patientenwohl eingesetzt werden“, forderte Krauß. Insgesamt seien derzeit 47 Gesundheits-Apps im DiGA-Verzeichnis gelistet. Sechs seien gestrichen worden, beispielsweise weil der Nutzennachweis nicht erbracht werden konnte.

Auch mit Blick auf die Preisgestaltung sieht der sächsische TK-Chef noch Verbesserungsbedarf: „Im ersten Jahr werden mitunter Herstellerpreise aufgerufen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Es wäre zweckmäßig, sich am Preis der analogen Therapie zu orientieren. Es geht schließlich um Versichertengelder.“ Für eine 90-tägige Anwendung würden im Schnitt Preise von 526 Euro aufgerufen, dabei reiche die Spanne von 119 bis zu rund 2077 Euro. „Die DiGA sollten genau an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden. Deshalb sollten die Hersteller verpflichtet werden, die Nutzungshäufigkeit und Therapieabbrüche nachhaltig zu analysieren.“

Bei der TK in Sachsen sind bislang 1842 Anträge auf eine Digitale Gesundheitsanwendung eingegangen. Bei Frauen stünden sie höher im Kurs als bei Männern, hieß es. Am häufigsten würden Frauen in der Altersgruppe 51 bis 55 Jahre und Männer in zwischen 56 und 60 Jahre die Gesundheits-Apps nutzen. Als digitale Helfer zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung können sie als neue Leistungsart der Krankenversicherung seit drei Jahren genutzt werden. Laut TK werden sie vorwiegend als Begleitbehandlung neben bestehenden Therapien genutzt. Besonders gefragt sind bei der TK eine App gegen Rückenschmerzen, eine Anwendung zur Behandlung von Tinnitus sowie eine zur Unterstützung bei Adipositas.

DiGA sind Apps und Online-Programme, die Patientinnen und Patienten mit bestimmten Diagnosen unterstützen können. Eine DiGA gibt es in aller Regel auf Rezept: Der Arzt oder die Ärztin verordnet sie, der Patient oder die Patientin reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Die Kasse schickt dann einen Code für einen kostenlosen Download. Doch auch ohne ärztliche Verordnung kann man eine DiGA bei der Kasse beantragen. Dann müsse jedoch eine medizinische Indikation nachgewiesen werden. Krankenkassen übernehmen die Kosten für DiGA nur, wenn das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sie geprüft und in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen hat.

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