Für Lutz Tisch, Geschäftsführer Apotheken- und Arzneimittelrecht bei der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, lässt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken keine Wünsche offen: „Das Urteil beinhaltet klare und präzise Aussagen. Der EuGH hat die Rechtfertigung für die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit ganz klar herausgearbeitet“, sagte Tisch im Video-Interview mit APOTHEKE ADHOC.
Der Jurist schätzt die Bedeutung des Urteils für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als sehr hoch ein: Der überwiegende Teil der EU-Staaten arbeitete mit Niederlassungsbeschränkungen wie Fremd- und Mehrbesitzverbot oder der Bedarfsprüfung. Wäre das Fremdbesitzverbot für unrechtmäßig erklärt worden, hätte das laut Tisch große Rückwirkungen auf den überwiegenden Teil der Mitgliedstaaten gehabt.
Der Richterspruch hat nach Einschätzung Tischs die Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen mit dem EU-Vertrag eindeutig bestätigt. Der EuGH habe ausnahmslos bejaht, dass die Erwägungen des deutschen Gesetzgebers vernünftig und tragfähig seien. Daher könne man mit ein wenig Wohlwollen in dem aktuellen Urteil sogar ein Plädoyer für die unabhängige Apotheke sehen, so Tisch.
Das vollständige Video-Interview finden Sie unter:
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