Rezeptkorrektur

Tipp-Ex-Retax: AOK bleibt hart

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Berlin -

Der Streit um Retaxationen wegen mit Tipp-Ex korrigierten Rezepten ist nicht ausgefochten. In Hessen sind die AOK und der Apothekerverband (HAV) dazu in Gesprächen. Die Kasse gibt sich streng. Selbst wenn die Verordnung durch den Arzt mit dem Korrekturroller angepasst worden ist, wird die Apotheke in Regress genommen. Mit einem neuen Rezept ist die Apotheke auf der sicheren Seite.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Apotheken in Hessen, die wegen mit Tipp-Ex korrigierten Rezepten retaxiert worden sind. Wie viele es waren, will die AOK nicht verraten. „Die AOK Hessen kann solche Rezepte nicht annehmen, unabhängig davon, wer letztendlich der oder die Verursacherin ist“, sagt ein Sprecher. Dass ein Rezept bereits in einer Praxis oder einer anderen Apotheke mit dem Korrekturstift bearbeitet wurde, dürfte in der Realität höchst selten vorkommen.

Der AOK Hessen sind unabhängig von der Ursache die Hände gebunden. Eine Verordnung sei ein Dokument, eine rechtsbegründende Unterlage, so der Sprecher. „Und es wird immer Interpretationsspielräume dahingehend geben, ob mit Tipp-Ex wirklich ein Fehler (oder ein Fehldruck) korrigiert wurde oder – zumindest ist das nicht vollständig und jederzeit auszuschließen – etwas kaschiert werden soll.“

Die Kasse zeigt sich zuversichtlich, dass Tipp-Ex-Retaxationen künftig seltener werden. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl dieser Vorkommnisse in den nächsten Monaten stark sinken wird, zumal wir uns mit dem HAV dazu eng ausgetauscht haben und das Thema in diesen Tagen und Wochen von dort aus an alle Apothekeninhaber kommuniziert wird.“

Beim Verband bestätigt man den Austausch mit der Kasse. „Wir versuchen uns zu einigen“, sagt Rechtsanwältin und stellvertretende Geschäftsführerin Berit Gritzka. Doch die Situation ist nicht einfach. Denn der Verband will, dass die AOK die Retaxationen zurücknimmt. Derzeit sei man dabei, jeden Fall einzeln durchzugehen. Die Tipp-Ex-Retaxationen seien eine „erhebliche Welle“ gewesen, auch bundesweit.

Die AOK bleibt hart. Selbst wenn die Apotheke nicht selbst der Verursacher ist. Der AOK zufolge gibt es nur eine rechtskonforme Form: Der Patient müsse sich ein neues Rezept in der Praxis besorgen. Diese liege meist im näheren Umkreis. Die patientenfreundlichere Lösung ist dem Sprecher zufolge, die Apotheke fordere ein neues Rezept an.

Auch wenn Tipp-Ex noch so praktisch erscheint. Bis die Sache nicht geklärt ist, sollten Apotheken den Vorgaben der Technischen Anlage 2 folgen. Demnach solle im Falle einer notwenigen Korrektur im „Apothekenfeld“ das vorgeschriebene Spezialetikett verwenden werden. Für den Aufkleber gibt es strenge Vorgaben. So müssen die rosafarbenen Klebeetiketten eine Größe von 5,1 x 5,6 und eine geschwärzte Innenseite haben. So ist ein Durchscheinen des Fehldrucks beim Scannvorgang im Rechenzentrum nicht möglich. Korrekturaufkleber müssen unabtrennbar mit der Verordnung verbunden sein, heißt es in den Vorgaben. Dennoch sorgten die beklebten Verordnungen bei den Rechenzentren immer wieder für Probleme, wenn beim automatisierten Scannen die Rezepte „kleben“ blieben.

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