Der Internethandel mit apotheken- und verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist verboten. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) begrüßte eine entsprechende Bekräftigung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. AKNR-Präsident Lutz Engelen kritisierte aber, dass der Internethandel mit Arzneimittel für Menschen erlaubt sei: „Es stellt sich die Frage, warum Tiere besser geschützt werden als Menschen.“ Angesichts immer neuer Meldungen über gefälschte Medikamente aus dem Internet, könne die Sicherheit der Verbraucher ohne ein Verbot des Internethandels nicht gewährleistet werden, so Engelen.
Das Landesamt begründet das Versandverbot für Tierarzneimittel mit der Kontrollfunktion der Apotheker. Beim Kauf in der Apotheke könne in einem persönlichen Gespräch auf die schädlichen Wirkungen der Medikamente hingewiesen werden, hieß es von Seiten der Behörde. Den Gefahren im Umgang mit Arzneimitteln könne so besser vorgebeugt werden. Verschreibungspflichtige Arzneimittel seien deshalb nur über den Tierarzt oder in Apotheken erhältlich. Für Humanarzneimittel gelten diese Sicherheitsbedenken offenbar nicht, kritisiert die Apothekerkammer.
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