Mit der Freigabe des Versandhandels für Arzneimittel für Haustiere ist der Bundesrat heute von seiner ursprünglichen Haltung abgewichen. Bedenken bleiben aber. Das geht aus einer ebenfalls heute gefassten Entschließung hervor. Statt eines Verbots gibt es einen Appell.
Die Länderkammer hatte zunächst eine Beschränkung des Versandes auf OTC-Arzneimittel gefordert. Hintergrund waren die unterschiedlichen Vorschriften für die Verordnung rezeptpflichtiger Tierarzneimittel in Europa. Nun soll sich die Bundesregierung für eine Vereinheitlichung einsetzen. Sie wird in der Entschließung gebeten, „sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für eine Verschreibung auf Basis der in Deutschland geltenden Vorschriften harmonisiert werden“.
Auch die nachträglich eingeführte Einschränkung, dass Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel nur anwenden dürfen, wenn der behandelnde Tierarzt das Rezept ausgestellt hat, geht dem Bundesrat im Grunde nicht weit genug. Er regt die Einführung einer Dokumentationspflicht für den Tierhalter an, um den Einsatz der Arzneimittel tatsächlich überprüfbar zu machen.
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