Versandhandel

Tierärzte wollen auch versenden

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Da die Bundesregierung den Versandhandel von OTC-Arzneimitteln für Haustiere freigeben will, fordern auch die Tierärzte ein Versanderlaubnis. In einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) moniert der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (BPT) die „Ungleichbehandlung zwischen öffentlicher Apotheke und tierärztlicher Hausapotheke“.

Bislang sieht der Entwurf vor, dass nur öffentliche Apotheken mit Versandhandelserlaubnis OTC-Tierarzneimittel versenden dürfen, die nicht bei Nutztieren angewendet werden. „Wir fordern, dass auch Tierärzte apothekenpflichtige Arzneimittel für die von ihnen behandelten Tiere im Rahmen des Dispensierrechts versenden können“, sagte BPT-Geschäftsführer Heiko Färber gegenüber APOTHEKE ADHOC. Insbesondere bei Kunden, die einen weiten Weg zum Tierarzt hätten, sei der Versandhandel eine praktische Alternative.

Allerdings sehen die Tierärzte den Versandhandel von Arzneimitteln insgesamt kritisch und würden sich laut Färber eher ein generelles Versandverbot für Tierarzneimittel wünschen. Aktuell setzt sich der europäische Tierärzteverband im Rahmen der Novelle des europäischen Tierarzneimittelgesetzes dafür ein.

„Wir sehen den Versand von Tierarzneimittel prinzipiell sehr kritisch. Da wird eine Schleuse aufgemacht, bei der man nicht weiß, wo es hinführt“, so Färber. Laut Färber kann der unkontrollierte Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren ohne konkrete Diagnosestellung sehr gefährlich sein: „In der Vergangenheit gab es 11 Todesfälle bei Katzen, weil das nur für die Behandlung von Hunden zugelassene Zeckenmittel Permethrin fälschlicherweise angewendet wurde.“

Ende vergangenen Jahres wurde das Antiparasitikum für den Einsatz bei Hunden der Verschreibungspflicht unterstellt. „Solche Fälle würden künftig überhaupt nicht mehr entdeckt werden, wenn der Vertrieb der Arzneimittel am Tierarzt vorbei geht“, warnt Färber. Der BPT befürchtet außerdem, dass es keine wirksamen Kontrollmechanismen geben wird um zu verhindern, dass die anonym erworbenen Arzneimittel nicht doch bei Nutztieren eingesetzt werden.

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