EU-Verordnung

Tierärzte warnen vor geplantem Rx-Versandverbot

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Berlin -

Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sollen ab kommenden Jahr innerhalb der Europäischen Union nicht mehr verschickt werden dürfen. Auch die Bundesregierung will die EU-Tierarzneimittel-Verordnung umsetzen. Fachtierärzte sehen darin eine Gefahr für die Behandlung exotischerer Haustiere, für die es oft nur wenige Experten gibt.

Die Regelungen würden sich „gravierend“ auf die Therapie von Millionen Wassertieren und anderen seltenen Spezies auswirken, heißt es in einem Schreiben von Fischtierärztin Dr. Sandra Lechleiter aus Neuenbürg bei Pforzheim und Kollegen an die Bundesregierung, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Hintergrund ist, dass es häufig wenige Spezialisten – etwa für Zierfische – unter den Veterinärmedizinern gibt und diese dann weite Wege zu Patienten zurücklegen. Damit weder Arzt noch Halter nach Laboruntersuchungen und Diagnose erneut solche Strecken auf sich nehmen müssen, werden Medikamente dann per Post verschickt.

Gemäß EU-Verordnung soll ab Ende Januar 2022 der Versandhandel für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel untersagt werden, erklärte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums. „Grund hierfür ist die Problematik des verbreiteten illegalen Verkaufs von Tierarzneimitteln im Internethandel, der eine Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt.“ Das Bundeskabinett hatte dem Gesetzentwurf am 24. März zugestimmt.

Jedes Mitgliedsland kann Ausnahmen definieren. In dem Beschluss heißt es: „Da es jedoch in einigen Mitgliedsstaaten üblich ist, auch verschreibungspflichtige Tierarzneimittel im Fernabsatz zu verkaufen, sollten die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, diese Praxis unter bestimmten Bedingungen ausschließlich in ihrem Hoheitsgebiet fortzusetzen.“

Das bedeutet: Den Mitgliedstaaten wird freigestellt, den Versand von Rx-Tierarzneimitteln auf ihrem Staatsgebiet zu ermöglichen, sofern sie „sichere Strukturen für diesen Handel“ geschaffen haben und der Versand nicht grenzüberschreitend erfolgt: „Eine derartige Erlaubnis wird nur Personen erteilt, die im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats niedergelassen sind, und die Belieferung erfolgt ausschließlich innerhalb dieses Mitgliedstaats.“

Geplant war etwa ein europaweit einheitliches Siegel für Versender, wie es im Bereich der Humanarzneimittel bereits existiert: „Damit Qualität und Sicherheit der im Fernabsatz angebotenen Tierarzneimittel in hohem Maße gewährleistet sind, sollte die Öffentlichkeit dabei unterstützt werden, im Internet legale Anbieter solcher Arzneimittel zu finden. Es sollte ein gemeinsames und in der gesamten Union erkennbares Logo festgelegt werden, anhand dessen der Mitgliedstaat ermittelt werden kann, in dem die Person, die das Tierarzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz anbietet, ansässig ist. Die Kommission sollte ein solches gemeinsames Logo entwerfen. Internetseiten, auf denen der Öffentlichkeit Tierarzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz angeboten werden, sollten mit der Internetseite der jeweils zuständigen Behörde verlinkt werden.“

 

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