Mehr Kompetenz für die Gematik – dafür kommt das „Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit“ (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz, GDAG). Es soll die Gematik zur staatlichen Digitalagentur umbauen, um die „Handlungsfähigkeit der Gematik insgesamt zu stärken“. Das soll auch die verschiedenen Komponenten stabiler, da die Gematik selbst schneller agieren kann. Grundsätzlich unterstütze man diese Bestrebungen, da es klarer und stringenter Zuständigkeiten bedürfe, kommentiert die Abda. Allerdings zweifele man noch am mangelnden Umsetzungswillen einzelner Beteiligter und warnt vor den Kosten.
„In den Anwendungen der Telematikinfrastruktur treten auch Probleme auf, die insbesondere auf eine fehlerhafte Implementierung in den Praxisverwaltungssystemen zurückzuführen sind“, heißt es im Gesetzentwurf. Dies könne zu Ausfällen führen, was wiederum die Versorgung gefährde. Hier habe die Gematik bislang „aufgrund der komplexen Zuständigkeiten nur bedingt tätig werden“ können, was sich durch den Umbau ändern soll. PVS-Anbieter, aber auch andere Marktteilnehmer könnten hier also stärker in die Pflicht genommen werden.
Dies ermögliche es zur schnellen Störungsbeseitigung auch, Beteiligte „zur konkreten Ergreifung von Maßnahmen verpflichten zu können oder eigene Maßnahmen zu ergreifen“. Anbieter und Hersteller hätten der Digitalagentur dann hierdurch entstehende Kosten zu ersetzen. Hier sieht die Abda ein Problem: „Die vorgesehene Regelung dürfte sich ungünstig auf die Anbieterdichte auswirken und die Kosten für deren Produkte tangieren, da durch die vorgesehene Kostenerstattungspflicht für das Tätigwerden der Digitalagentur im Falle von Funktionsstörungen Störungsrisiken bereits vorab eingepreist werden.“
Dass die Gematik hier künftig mehr Handhabe bekomme, sei laut Abda jedoch zu begrüßen. „Wir nehmen allerdings wahr, dass in der Praxis die Anpassung der relevanten Rahmenbedingungen in der Regel nicht an fehlenden Zuständigkeiten scheitert, sondern an dem mangelnden Umsetzungswillen. Hieran ändert eine bloße Umbenennung der Gematik nichts“, so die Abda in ihrer Stellungnahme zum GDAG.
Zudem befürchtet die Abda ein höheres „Risiko der unsachgemäßen Einflussnahme Dritter“. Dabei sei die Einbindung Dritter, wie im Entwurf beschrieben, gar nicht notwendig, da die Gematik bereits „ein starkes Mandat und die erforderlichen Ressourcen“ habe. Auch die Apothekerschaft müsse neben der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingebunden werden.
Wie auch schon in der Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance (GIGV) erwähnt, sieht die Abda die Aufgabe der Erstellung von Spezifikationen als originäre Aufgabe der Gematik – das dürfe sich nicht ändern. Verbindliche Standards zur Benutzerfreundlichkeit durch die Gematik lehnt die Abda als „kontraproduktiv“ ab. Dies werde hingegen der freie Markt steuern.
Insgesamt befürchtet die Abda in verschiedenen Punkten eine stärkere Einflussnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bei der Umsetzung des Umbaus, so wie er bisher geplant ist.
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