Sachsen-Anhalt

TI-Anschluss: Münch kann sich schon ausweisen

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Berlin -

In Sachsen-Anhalt können die Apotheker den Heilberufsausweis (HBA) und den Apothekenausweis (SMC-B) beantragen. Jede fünfte Apotheke hat bereits bestellt.

Seit 8. Juni ist das Antragsportal der Apothekerkammer freigeschaltet. „Um die Funktionalität vor der offiziellen Freischaltung unter Realbedingungen zu testen, hatte ich schon vor einiger Zeit die Anträge für den Heilberufsausweis und den Apothekerausweis gestellt. Doch erst jetzt halte ich sie in den Händen“, berichtet Kammerpräsident Dr. Jens-Andreas Münch. Seit dem Start hätten bereits 102 Apotheker einen Heilberufsausweis und 113 Apotheken eine SMC-B beantragt. „Damit haben mit dem heutigen Datum bereits mehr als 20 Prozent unserer Apothekeninhaber im Land die für sie notwendigen Karten bestellt und einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung unternommen.“

Damit gehört Sachsen-Anhalt zu den Kammerbezirken, in denen das Antragsverfahren mittlerweile läuft. Auch in Westfalen-Lippe stellen die Apotheker laut Kammer fleißig ihre Anträge; hier hatte es beim Probelauf im März wohl auch noch Probleme gegeben. So fehlte bei der Bundesdruckerei das Eingabefeld für die Apotheke – in der Maske gab es nur das Feld „Praxis“.

Andere Kammern – darunter Berlin – berichteten zuletzt noch von massiven Problemen. Dort gibt es Zweifel, dass die Anschlussfrist noch zu halten ist. In Schleswig-Holstein können in der ersten Runde nur die SMC-B bestellt werden; der HBA folgt wegen der Übertragung der Approbationsurkunde im zweiten Anlauf.

Auch in Sachsen-Anhalt lief es nicht ganz reibungslos: „Eigentlich waren die programmtechnischen Voraussetzungen auf unserer Homepage bereits zu Beginn des Jahres umgesetzt. Seitdem gab es aber immer wieder technische Probleme, die von den Vertragspartnern gelöst werden mussten“, so Münch. „Aber jetzt läuft es endlich. Wir hoffen nun, dass auch bald wichtige Anwendungen wie Medikationsplan, E-Rezept und so weiter umgesetzt werden, damit wir über das System einen wirklichen Mehrwert für unsere Patienten anbieten können.“

Beantragt werden können die Ausweise über sogenannte qualifizierte Vertrauensdienste-Anbieter (qVA), neben der Bundesdruckerei sind das die Apobank-Tochter Medisign sowie die Firma Stolle & Heinz. Die Kammern können die Formulare mit den ihnen vorliegenden Informationen zu den Mitgliedern vorbefüllen. Postalisch werden die Apotheken aufgefordert, im Antragsportal die Daten zu kontrollieren und zu ergänzen und ihr Foto oder eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde (HBA) hochzuladen. Dann müssen sich die Apotheker über das Post-Ident-Verfahren identifizieren; die Kammer prüft den endgültigen Antrag noch einmal und gibt die Produktion frei.

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) sieht vor, dass sich alle Apotheken bis Ende September an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Eine Apotheke benötigt für den digitalen Austausch vier Komponenten, um sich an die TI anzuschließen. Das sind einerseits der HBA und andererseits eine SMC-B. Außerdem werden als Hardware ein Kartenlesegerät und ein Konnektor benötigt. Nur mit diesen vier Komponenten ist eine sichere Identifikation der Apotheke im Rahmen der TI möglich.

 

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