Bei der ersten Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags sollte eigentlich die Wahl des Landtagspräsidenten stattfinden. Daraus wurde nichts. Nach mehrstündigen Auseinandersetzungen und mehreren Unterbrechungen hat die CDU-Fraktion am Donnerstag zum letzten Mittel gegriffen und das Landesverfassungsgericht angerufen.
Eine der ersten Aufgaben des neu gewählten Landtages ist die Wahl des Landtagspräsidenten. In der Regel wird der Präsident aus den Reihen der größten Fraktion gewählt. Zu den Aufgaben des Landtagspräsidenten gehören unter anderem die Leitung der Sitzungen, die Aufstellung der Tagesordnung und Personalentscheidungen in der Verwaltung. In Thüringen ist die AfD stärkste Kraft geworden und beansprucht daher das Vorschlagsrecht.
Die anderen Fraktionen wollten mit einem Geschäftsordnungsantrag das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten dahingehend ändern, sodass auch Abgeordnete aus anderen Fraktionen zur Wahl vorgeschlagen werden können. Nach mehreren Stunden rief die CDU-Fraktion den Thüringer Verfassungsgerichtshof an.
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