Rund sechs Prozent der Studienplätze

Thüringen beschließt Landarztquote

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Erfurt -

Wer Medizin studieren will und sich verpflichtet, später auf dem Land zu praktizieren, soll einfacher an einen Studienplatz kommen. Der Thüringer Landtag machte den Weg für eine Landarztquote frei.

Thüringen will Plätze für Studiengänge der Allgemeinmedizin und Zahnmedizin künftig teilweise über eine Landarztquote vergeben. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag heute in Erfurt. Demnach soll es eine Vorabquote bei der Vergabe dieser Studienplätze an der Friedrich-Schiller-Universität Jena geben. Bedingung ist, dass sich die Studierenden für mindestens zehn Jahre verpflichten, nach dem Studium dann als Haus- oder Zahnarzt in ländlichen Regionen zu praktizieren. Etwa sechs Prozent der Studienplätze sollen so vergeben werden, die Abiturnote soll bei diesem Kontingent dann nicht die entscheidende Rolle spielen.

Kontroverse um Landarztquote

Der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel sagte, es gebe ein strukturelles Fachkräfteproblem im Gesundheitssektor. Das Gesetz sei überfällig. Mit der Einführung der Landarztquote erreiche man eine Steuerung. Seiner Ansicht nach reiche die angepeilte Quote von sechs Prozent aber nicht aus. „Wir haben als CDU eine klare Vision: Niemand soll länger als 20 Minuten bis zum nächsten Haus-, Frauen-, Kinder- oder Zahnarzt und zur nächsten Apotheke brauchen“, sagte er.

FDP-Gesundheitspolitiker Robert-Martin Montag kritisierte das Gesetz. Man setze eine Idee um, die keine Wirkung zeigen werde. „Sie schaffen damit nicht einen Studienplatz mehr“, rief er. Die CDU reklamiert für sich, auf die Einführung der Landarztquote gedrungen zu haben. Ursprünglich war die Quote nur für Hausärzte gedacht, aber nun soll sie auch für angehende Zahnärzte kommen.

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