Rabattverträge

Aut idem: Schmerzpatienten warten auf Apothekerverbände Karoline Schumbach, 05.03.2013 14:41 Uhr

Substitution ausschließen: Schmerzmittel und Antikovulsiva sollten laut Patientenvertretern per Rahmenvertrag von der Austauschpflicht befreit werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bei Rabattverträgen müssen Anbieter und manchmal auch Darreichungsformen ausgetauscht werden. Bei einigen Indikationsgebieten ist dies besonders problematisch. Antikonvulsiva und stark wirksame Schmerzmedikamente etwa dürften nach Ansicht von Deutscher Schmerzliga und Deutscher Epilepsievereinigung gar nicht substituiert werden. Weil die Fachverbände Druck gemacht hatten, war in der AMG-Novelle festgelegt worden, dass bestimmte Arzneimittel von der Austauschpflicht befreit werden können. Bislang wurde diese Möglichkeit allerdings nicht genutzt. Die Patientenorganisationen fordern daher Kassen und Apotheker auf, für diese Präparate endlich eine Ausnahmeregelung zu finden.

Laut den Patientenorganisationen liegt es an GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV), Rückschläge durch schlecht eingestellte Therapien bei den 500.000 Epilepsie-Patienten und 600.000 Patienten zu verhindern: DAV und GKV sollen bei den laufenden Verhandlungen zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung die Austauschpflicht für diese beiden Indikationen ausschließen.

„Der politische Druck sollte von den Apothekerverbänden verstärkt werden“, sagt Schmerzliga-Präsident Dr. Michael Überall. „Der Wille ist zwar da, allerdings fehlt es noch an Dynamik.“

Laut Überall würde ein solche Klarstellung auch den Apothekern helfen, die bei Betäubungsmitteln (BtM) in rechtsunsicherem Raum agierten: Durch den Austausch aufgrund von Rabattverträgen wichen sie nämlich von der ärztlichen Verordnung ab.

Bereits 2011 hatte die Schmerzliga eine Petition beim Bundestag eingereicht, nach der stark wirksame Opioide von der Substitutionspflicht befreit werden sollten. In die AMG-Novelle wurde daraufhin der Passus aufgenommen, wonach im Rahmenvertrag künftig Ausnahmen geregelt werden können – allerdings nur als „Kann“-Regelung.

Auf Seiten der Kassen und Apotheker sei bislang nichts geschehen, kritisiert Überall.

Laut Nobert van Kampen, Vorsitzender der Epilepsievereingigung, sind Antikonvulsiva schwierig auszutauschen. Die Einstellung der Patienten benötige meist Monate bis Jahre. Viele Patienten litten nach Umstellung auf ein neues Präparat Anfälle. In anderen Ländern wie Großbritannien seien zum Beispiel Antikonvulsiva von der Substitutionspflicht befreit.