Kabinett muss noch zustimmen

Testpflicht für Flug-Reiserückkehrer soll ab Freitag gelten

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Berlin -

Die geplante umfassende Testpflicht für Reiserückkehrer auf dem Luftweg soll nach einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums bereits an diesem Freitag in Kraft treten. „Sie soll unabhängig davon gelten, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet”, heißt es im Begleitschreiben des Ministeriums an das Kanzleramt und die anderen Ressorts. Dies und der Entwurf selbst liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Der Beschluss soll demnach an diesem Donnerstag im Umlaufverfahren gefasst werden. Zuvor hatte die „Bild”-Zeitung darüber berichtet.

„Personen, die einen entsprechenden Testnachweis nicht vor Abreise ihrem Beförderer vorlegen können, dürfen nicht befördert werden”, heißt es in dem Text. Bund und Länder hatten die Neuerung in der Nacht zum Dienstag in ihren Corona-Beratungen beschlossen. Bisher ist eine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland nur für Reisende vorgesehen, die sich in den zehn Tagen zuvor in einem Gebiet aufgehalten haben, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Mutationen verbreitet sind.

„Mit einer Testung bereits vor Abflug wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken können bzw. einen zusätzlichen Eintrag von SARS-CoV-2 Infektionen nach Deutschland verursachen”, heißt es in dem Entwurf weiter. Das Testen ergänze bereits etablierte Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen einer Maske, Abstandhalten und Hygienemaßnahmen – diese müssten unbedingt weiter eingehalten werden. Die Regelung soll zunächst bis zum 12. Mai gelten.

 

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