KVen geben Blockade auf

Test-Apotheken können wieder abrechnen

, Uhr aktualisiert am 01.09.2022 13:54 Uhr
Berlin -

Nach Veröffentlichung der neuen Testverordnung (TestV) haben mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) ihre Blockadehaltung gegenüber der Auszahlung der Testvergütung aufgegeben. Apotheken können damit die Bürgertests ab Juli wieder abrechnen.

Fehlende Rechtssicherheit und neue Programmierung wegen der neuen Testregeln seit Anfang Juli waren Gründe für den Abrechnungsstopp einzelner KVen. Apotheken mussten deshalb auf ihr Honorar warten. Für Inhaber:innen war die fehlende Auszahlung dagegen mehr ein Politikum. Und tatsächlich teilte etwa die KV Westfalen-Lippe mit, die Abrechnung wieder freizuschalten, sobald das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die mit der Kassenärztlichen Vereinigung ausgehandelten Prüfpflichten in einer neuen Verordnung veröffentlicht habe. Die Teststellen könnten ihre Abrechnungsdaten in diesem Monat bis zum 6. September einreichen, sagt ein Sprecher auf Anfrage. Abrechnungsdateien, die bis zu diesem Zeitpunkt fehlerfrei bei der KVWL eingegangen seien, würden Ende September vergütet, später eingereichte fehlerfreie Abrechnungsdateien dann im folgenden Monat.

Die neue TestV gilt seit heute. Für die Prüfung ist jetzt das Robert Koch-Institut (RKI) zuständig. Die KVWL informierte bereits per E-Mail, dass Abrechnung und Vergütung der Leistungen ab dem 1. Juli ab sofort möglich seien. Das BMG habe die vereinbarten Änderungen umgesetzt. „Daher ist es der KVWL möglich die Abrechnung der ab dem 01.07.2022 erbrachten Leistungen anzunehmen und diese zu vergüten“, heißt es.

Von der KV Nordrhein heißt es ebenfalls, dass Leistungen und Sachkosten auch rückwirkend für den Juli über das Corona-Abrechnungsportal abgerechnet werden können. „Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmender Abrechnung die Daten für die Bürgertestungen nach jeder Konstellation der Testverordnung trennen müssen. Eine gesammelte Abrechnung unter einem Punkt wie bisher ist nicht erlaubt.“

Leistungsmonat entscheidend

Die Eintragung müsse auch jeweils in dem Monat erfolgen, in dem die Leistung erbracht wurde. Damit die Daten noch fristgerecht eingereicht werden können, wurde der Zeitraum bis Montag, den 5. September, verlängert. „Alle Daten, die nach diesem Termin eingegeben wurden, können erst im Oktober berücksichtigt werden.“

Auch aus Baden-Württemberg gibt es grünes Licht für Apotheken: „Nachdem gestern die vom KV-System geforderte Änderung der TestV im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, wird die KVBW ab heute die Abrechnung der Bürgertestungen ab Juli 2022 im Online-Portal freischalten“, sagt eine KVBW-Sprecherin. Auch die August-Abrechnung soll noch möglich sein: Ausnahmsweise werde die Abrechnung bis zum 5. September eröffnet. „Das Abrechnungsprozedere musste aufgrund der geänderten Testverordnung angepasst werden“, hieß es als Begründung.

Auch in Nordrhein teilt die KV mit, dass die Abrechnung wieder möglich ist – für August ebenfalls bis zum 9. September. in Niedersachsen zahlten die Kassenärzt:innen den Apotheken ebenfalls seit Juli kein Testhonorar aus. Aus Apotheken heißt es, dass die KV in Niedersachsen „bisher immer einwandfrei in der Abrechnung“ gewesen sei. Die KV sei vorbereitet und die Zahlen würden heute eingegeben, so ein Inhaber. „Es ist ein reines Politikum. Der Bund muss die Gelder mit Abschlägen schlicht früher an die KVen überweisen, dann könnte dort sicher auch noch anders verfahren werden.“

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