Statt Neupatienten-Regelung

Terminvergabe: Express-Prämie für Ärzte

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Berlin -

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) trifft auch die Ärztinnen und Ärzte, denn sie sollen für die Behandlung von Neupatienten künftig weniger Geld bekommen. Mit einem Änderungsantrag wird nun ein neuer Köder für die schnelle Terminvergabe aufgehängt, doch die Praxen sind damit nicht zufrieden.

Die Politik findet die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Neupatienten-Regelung wirkungslos – und vor allem teuer. Daher soll sie mit dem Spargesetz gestrichen werden – sehr zum Ärger der Ärztinnen und Ärzte. Sie fürchten, in Summe 400 Millionen Euro weniger zu bekommen, und drohen mit einem Aufnahmestopp in den Praxen.

Auf die Proteste hat die Politik nun gehört – und will per Änderungsantrag einen neuen Anreiz einführen: Ab 1. Januar kommenden Jahres bekommen die Praxen demnach mehr Geld, wenn sie zeitnah Termine vergeben:

  • einen Zuschlag von bis zu 200 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale für Behandlungen im Akutfall, wenn die Behandlung spätestens am Folgetag der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt
  • einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent für den Fall, dass eine Behandlung spätestens am vierten Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt
  • einen Zuschlag in Höhe von 80 Prozent für den Fall, dass eine Behandlung spätestens am 14. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt
  • einen Zuschlag in Höhe von 40 Prozent für den Fall, dass eine Behandlung spätestens am 35. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt
  • einen Zuschlag in Höhe von mindestens 15 Euro für die erfolgreiche Vermittlung an einen Facharzt

Zur Begründung heißt es: Um einen Anreiz zu setzen, dass Termine schneller gewährt werden, werde nicht mehr ausschließlich auf eine Wochenfrist gesetzt, sondern auch ein Zuschlag für Behandlungen innerhalb von bis zu vier Tagen nach der Vermittlung durch die Terminservicestelle gewährt. Die Zuschläge sind nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar; bei Akutfällen könnten Patienten auch weiterhin direkt die Praxis aufsuchen. So solle vermieden werden, dass sie aus wirtschaftlichen Erwägungen der Arztpraxen auf die Terminservicestelle verwiesen werden.

Die Versichertenpauschale wird allerdings nur einmal im Quartal abgerechnet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt sich daher unzufrieden: Die Neupatientenregelung habe im ersten Quartal zu 27,1 Millionen Neupatientenfällen geführt, so viele wie noch nie seit Einführung der Regelung 2019. „Die Abschaffung der Neupatientenregelung ist daher falsch, da dies die ohnehin bestehende Unterfinanzierung der gesamten ambulanten Versorgung weiter verschärft“, bekräftigte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

„Um es klar zu sagen: Ein stärkeres Einbringen der Terminservicestellen kann den Wegfall der Neupatientenregelung auf keinen Fall kompensieren. Das passt gar nicht und wären nur Bruchstücke“, kommentierte er den Änderungsantrag.

Zugeständnisse gibt es auch gegenüber der Pharmaindustrie bei den Abschlägen für Kombipräparate und anderen Details aus dem AMNOG-Verfahren. Bei den Apotheken bleibt es bei der Anhebung des Kassenabschlags auf 2 Euro für zwei Jahre.

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