Temperaturkontrollen beim Arzneimitteltransport sind seit einiger Zeit Pflicht. Denn seit der Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Guten Distributionspraxis (GDP) müssen Großhändler sicher stellen, dass Medikamente zu den Bedingungen ausgeliefert werden, die bislang nur für die Lagerung gelten. Offen ist allerdings, wie diese Vorgabe auszulegen ist. Die Behörden sind streng, doch die Großhändler hoffen auf Toleranz – und haben die Hersteller an ihrer Seite.
Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) hatte im März ein Frage- und Antwortpapier vorgelegt, in dem es auch um das Thema Temperaturführung ging. Die Experten erklärten zwar, dass nicht für jeden Transport eine Temperaturmessung vorzunehmen sei. Sie betonten aber auch, dass eine grundsätzliche Akzeptanz von kurzfristigen Temperaturabweichungen „nicht vorgesehen“ sei.
Der Großhandelsverband Phagro kritisierte schon im Mai „strengstmögliche und teilweise unangemessene Anforderungen“ der Behörden. Unterstützung bekam der Verband vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dem Verband der forschenden Pharma-Unternehmen und Pro Generika. Die Verbände haben ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet, das nun den Aufsichtsbehörden vorgelegt wurde.
In dem Papier machen die Hersteller und Großhändler deutlich, dass kurzzeitige Temperaturabweichungen beim Transport in den meisten Fällen „keinen wahrnehmbaren negativen Einfluss auf die Produktqualität“ haben. Entscheidend seien einerseits die mittlere kinetische Temperatur (MKT) und andererseits bestimmte Grenzwerte.
Die Transportbedingungen würden anhand einer Risikobeurteilung von den Herstellern ermittelt, die dabei Erkenntnisse aus Studien berücksichtigten. Diese zeigten, dass jede hergestellte Charge die Temperaturschwankungen in den für die Europäische Union relevanten Klimazonen I und II aushalte und damit auch zeitweise über oder unter der gekennzeichneten Lagertemperatur gelagert und transportiert werden könne.
Davon ausgenommen seien lediglich kühlpflichtige Arzneimittel und solche Medikamente, für die bestimmte Grenzwerte beachtet werden müssen, die nicht über- oder unterschritten werden dürften. Lösungen beispielsweise dürften nicht einfrieren oder Salben und Cremes nicht schmelzen. Bei Weich-oder Hartgelatinekapseln in Mehrdosenbehältnissen bestehe bei höherer Temperatur die Gefahr des Zusammenklebens.
Für solch empfindliche Produkte sollten im Rahmen der Risikobeurteilung besondere Maßnahmen etabliert werden. So sollten diese Arzneimittel dem Speditionsunternehmen und dem Großhandel inklusive ihrer Grenzwerte bekannt gemacht werden, damit bei entsprechenden Wetterlagen die nötigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden könnten. Das könne beispielsweise ein Transport in der Nacht oder eine passive Temperaturführung sein.
Abgesehen von solchen Grenzwerten halten die Verbände kurzfristige Abweichungen von der gekennzeichneten Lagertemperatur aber durchaus für vertretbar. Immerhin seien für Präparate, die bei maximal 25 oder 30 Grad gelagert werden dürften, über zwei bis fünf Jahre Stabilitätsuntersuchungen inklusive Stresstests bei 40 Grad durchgeführt worden. Die Angabe, ein Arzneimittel bei 25 Grad zu lagern, beruhe auf der MKT. Diese liege in den Klimazonen I und II eben bei 25 Grad, inklusive jährlicher Schwankungen.
Die Verbände verweisen außerdem auf ihre Kollegen in Österreich, den Verband der österreichischen Arzneimittelvollgroßhändler (PHAGO) und den Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG). Diese hatten bei der Universität Innsbruck eine Studie zum Einfluss von Transporttemperaturen auf die Arzneimittelstabilität in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis: Der zusätzliche Wirkstoffabbau bei einem Transport über zwölf Stunden und einer Temperatur von 40 Grad lag im einstelligen Promillebereich. In Österreich haben sich die Verbände daher mit den Behörden auf einen Codex verständigt, in dem es ausdrücklich heißt, dass die Einfluss transportbedingter Abweichungen bis zu zwölf Stunden auf die Stabilität vernachlässigbar ist.
Auch die deutschen Verbände kommen zu dem Schluss, dass die überwiegende Zahl der Arzneimittel „keine besonderen Vorgaben für den Transport“ benötigt. Es könne zweifelsfrei festgestellt werden, „dass grundsätzlich nicht davon auszugehen ist, dass kurzfristige Unter- oder Überschreitungen der auf der Verpackung angegebenen Lagertemperatur die Qualität eines Arzneimittels negativ beeinflussen“.
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