Ab November können Patienten in Stuttgart und Tuttlingen erstmals das E-Rezept Gerda nutzen. Damit das funktioniert, schließt Teleclinic aktuell die Telemedizin-Praxen in der Modellregion an das Pilotprojekt Gerda der Apotheker in Baden-Württemberg an. Im November soll es losgehen.
Landesapothekerkammer und -verband planen das E-Rezept von Seiten der Apothekerschaft bereits seit 1,5 Jahren. Nun steht fest: Das Pilotprojekt Gerda („Geschützter e-Rezept-Dienst der Apotheken“), mit dem das E-Rezept übermittelt werden kann, ist wie geplant seit Mitte Juni implementiert. Die Schnittstellen für eine Anbindung an Gerda sind bereits vorhanden. Für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) entwickelt nun Teleclinic bis Ende Oktober ein passendes Arzt- und Patientensystem für die Fernbehandlungsplattform Docdirekt, so dass Ärzte ab November E-Rezepte ausstellen und an Gerda übermitteln können.
Laut KV können Patienten dann ab November bei einer Online-Arztbehandlung mittels Docdirekt das E-Rezept beziehen. Zunächst wird Gerda in einem Pilotprojekt in den Apotheken der Region Stuttgart und Kreis Tuttlingen getestet. Wenn weiterhin alles wie geplant läuft, ist es vorgesehen, dass Gerda Anfang 2020 in Apotheken in ganz Baden-Württemberg etabliert wird – aus Sicht der Projektpartner je früher, desto besser.
Zu Beginn können die in der GKV verwendete Verordnungen (Muster 16) digital ausgestellt und an Gerda beziehungsweise den Patienten übermittelt werden. Weitere Verordnungstypen, zum Beispiel Hilfsmittel, sollen mit der Zeit eingeführt werden. Nach der Diagnose vom Online-Arzt wird das E-Rezept verschlüsselt an Gerda übermittelt. Der Patient kann anschließend auf darauf zugreifen und frei entscheiden, welche Apotheke, zunächst in der Region Stuttgart und Landkreis Tuttlingen, das E-Rezept beliefern soll.
Apotheken können durch das bekannte N-Ident-Verfahren auf den Speicher zugreifen und das Rezept im Auftrag des Patienten beziehen. Das N-Ident-Verfahren ist eine Art digitaler Schlüssel, der jeden Teilnehmer des Apothekenmarktes eindeutig und sicher identifiziert. Durch Gerda sei es möglich, dass die Apotheke dem Patienten den aktuellen Status des E-Rezeptes mitteilen könne. Dadurch wisse der Patient genau, wann er das oder die Medikamente abholen könne beziehungsweise wann auf Wunsch die verordneten Arzneimittel von der Apotheke gebracht werden könne. „Mit Gerda entscheidet der Patient, was mit dem E-Rezept passiert. Das bedeutet er hat eine freie Arzt- und Apothekenwahl und die Daten bleiben in der Verfügungsgewalt des Patienten. Außerdem wird bei Gerda das derzeit sicherste Verschlüsselungsverfahren angewendet“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Rechenzentren und Krankenkassen seien im Prozess berücksichtigt.
Nach der Arzneimittelabgabe rechne die Apotheke das E-Rezept über das Rechenzentrum mit den Krankenkassen ab. Gerda sei so konzipiert, dass das E-Rezept verschlüsselt und mit allen nötigen Informationen digital an die Rechenzentren gesendet werden könne. Das Rechenzentrum wiederum leite das E-Rezept wie gewohnt an die Krankenkassen weiter. Auch die Krankenkassen seien an den Abstimmungsgesprächen beteiligt gewesen, so dass diese auf das E-Rezept vorbereitet seien.
Bei Gerda sei sichergestellt, „dass das E-Rezept nicht in die Hände von kapitalgesteuerten Marktteilnehmern fällt, bei denen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen“. Es sei wichtig, dass mit Gerda ein einheitliches System durch neutrale Akteure und unter staatlicher Kontrolle auf den Markt gekommen sei. Außerdem entstehe durch Gerda eine einheitliche Schnittstelle für Ärzte und Apotheken.
APOTHEKE ADHOC Debatte