TGL Nordrhein und Adexa einigen sich

Tarifvertrag für Filialleiter, +3 Prozent für alle

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Berlin -

Die Angestellten im Kammerbezirk Nordrhein bekommen 3 Prozent mehr Gehalt. Erstmals haben sich die Tarifpartner zudem auf eine tarifliche Zulage für Filialleiter verständigt. Die Erhöhung gilt rückwirkend zum Jahresanfang. Eine Übersicht in Form eines Downloads gibt es hier. 

Die Apothekengewerkschaft Adexa und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt: Der Tarifvertrag sieht die Erhöhung pauschal für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen vor. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls um 3 Prozent.

Approbierte steigen künftig in Nordrhein mit 3511 Euro tariflichem Bruttomonatsgehalt ein. In der höchsten Tarifgruppe ab dem zehnten Berufsjahr sind es 4202 Euro. Filialleiter erhalten im 1.-2. Berufsjahr inklusive des Tarifzuschlags 4038 Euro Tarifgehalt, ab dem zehnten Berufsjahr 4832 Euro.

Tarifgebundene PTA in Nordrhein steigen ab sofort mit 2100 Euro ein und erreichen ab dem zehnten Berufsjahr mit 2699 Euro die höchste der fünf Eingruppierungen. PKA starten mit 1808 Euro und erreichen mit 2215 Euro das tarifliche Maximum. Die tarifliche Vergütung für Pharmazeuten im Praktikum beträgt ab Januar 929 Euro im Monat. Der PTA-Nachwuchs erhält im sechsmonatigen Praktikum 708 Euro pro Monat. Für PKA-Azubis gibt es künftig im ersten Ausbildungsjahr 708 Euro, im zweiten Jahr 760 Euro und im dritten Jahr 813 Euro. Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine zweijährige Laufzeit bis Ende 2021.

Neu ist der Zuschlag für Filialleiter. Die Vorsitzende der TGL Nordrhein, Dr. Heidrun Hoch, erklärt dazu: „Sechzehn Jahre nach Einführung der Filialisierungsmöglichkeit ist dies ein überfälliger Schritt.“ Filialleiter tragen Hoch zufolge eine besondere Verantwortung, die auch haftungsrechtlich von Tätigkeiten approbierter Mitarbeiter abweichen könnten. „Dies rechtfertigt einen tariflichen Zuschlag, der an die Position ‚Filialleitung‘ für die Zeit der Ausübung dieser Funktion gebunden ist.“

Um die arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Arbeitgeberseite akzeptabel zu gestalten, sei der Rahmenvertrag wie folgt ergänzt worden: „Bereits übertariflich gezahlte Vergütungen können auch auf die tarifliche Zulage für die Filialleitung angerechnet werden.“ Diese Vereinbarung war laut Hoch Voraussetzung für die tariflich verankerte Zulage. TGL und die Adexa verbinden mit der Zulage für Filialleiter die Hoffnung, dass sich das Interesse von approbierten Mitarbeitern für die Filialleiterposition generell erhöht.

Tanja Kratt, Leitung der Tarifkommission bei Adexa, kommentiert: „Mit 15 Prozent über dem Tarifgehalt der Approbierten haben wir für die Filialleitung einen Mindeststandard gesetzt, der aber auf jeden Fall noch ausbaufähig ist. Das ist ein erster Schritt, den ich sehr begrüße, gerade auch als Orientierung für junge Apotheker*innen bei ihrer ersten Filialleitungsposition. Aber: Je nach Umfang der Verantwortungsbereiche können nicht alle Filialleitungspositionen über einen Kamm geschoren werden. Und Fakt ist auch, dass beim aktuellen Fachkräftemangel individuell noch einiges mehr ausgehandelt werden kann.“

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