Tampons: Mehrwertsteuer soll gesenkt werden dpa, 04.10.2019 20:27 Uhr
Hygieneprodukte wie Tampons sollen durch eine Umsatzsteuerermäßigung günstiger werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte: „Viele Frauen haben sich dafür stark gemacht. Wir bringen das jetzt auf den Weg.“ Scholz legte dazu dem Bundestag eine Formulierungshilfe vor. Die Umsatzsteuer auf Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene soll damit von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden.
„Denn es ist richtig, den ermäßigten Steuersatz anzuwenden“, sagte Scholz. Das müsse jetzt auch zügig passieren. „Mein Vorschlag ist, dass das gleich am 1. Januar in Kraft tritt.“ Die Änderung soll in den Entwurf des Jahressteuergesetzes eingefügt werden, über den der Bundestag aktuell berät.
Zuletzt hatte sich auch die Unionsfraktion dafür ausgesprochen, den Steuersatz für Tampons und Binden zu senken. Über das Thema wird auch im Bundesrat bereits beraten. Thüringen hatte kürzlich eine Initiative in die Länderkammer eingebracht, wonach Hygieneprodukte für Frauen auf die Liste der Produkte mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz gesetzt werden sollen.
Befürworter der Steuerermäßigung argumentieren, wichtige Güter des täglichen Bedarfs würden eigentlich mit dem reduzierten Satz von 7 Prozent besteuert. In einigen Staaten wurde die Steuer auf Monatshygieneartikel bereits gesenkt oder ganz abgeschafft. Das EU-Parlament hatte die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen.
Mehr als 180.000 Menschen hatten in den vergangenen Jahren eine Petition zur „Tampon Tax“ im Internet unter dem Motto „Die Periode ist kein Luxus“ unterschrieben. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist für wichtige Güter des täglichen Bedarfs vorgesehen.
Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, begrüßte die Reduktion der Mehrwertsteuer auf Tampons. Er betonte aber auch, dass Unklarheiten bestehen blieben. „Zwei symptomatische Beispiele: Für Adventskränze aus frischen Materialien gilt der ermäßigte Steuersatz – für Adventskränze aus getrocknetem Grün gilt er nicht. Für Maultiere und Maulesel gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz – für Esel gilt er nicht.“ Das verstehe kein Mensch.
„Wir haben gefordert, dass im Gegenzug zur Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Periodenprodukte einzelne irrationale oder sozialökologisch schädliche Ermäßigungen, wie etwa Essen auf Kreuzfahrtschiffen, gestrichen werden“, sagte Binding. Dem verweigere sich die Unionsfraktion.
Auch der Bundesrechnungshof sieht die geplanten Veränderungen im Mehrwertsteuersystem kritisch. „Der Wildwuchs bei der ermäßigten Umsatzsteuer gehört durchleuchtet, muss ganz grundsätzlich angegangen werden, bevor neue Ausnahmen zugelassen werden“, hatte Präsident Kay Scheller dem Handelsblatt gesagt.