Apothekenbetriebsordnung

Tack: Keine „Apotheke light“ durch die Hintertür

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Berlin -

Brandenburg ist mit dem Kabinettsbeschluss der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) grundsätzlich zufrieden. Das brandenburgische Gesundheitsministerium begrüßt insbesondere, dass die ursprünglich vorgesehenen Erleichterungen für Filialapotheken gestrichen wurden: „Wir setzen uns dafür ein, die volle Leistungsfähigkeit jeder Apotheke zum Wohle der Bevölkerung zu erhalten und zu festigen und haben alle Änderungen hin zu einer Filialapotheke light abgelehnt“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Die Linke).

 

Die Ministerin warnte jedoch zugleich davor, dass auch die neuen Regelungen die Pflicht zur Vorhaltung eines funktionsfähigen Labors verwässern könnten: Denn auch wenn jede Filialapotheke formal über ein Labor verfüge, könne der Inhaber entscheiden, nur in einer Apotheke ein funktionsfähiges Labor vorzuhalten und in den anderen Apotheken den Umfang der Geräteausstattung und Reagenzien zu reduzieren, sagte Tack. „Das wäre die Einführung der „Apotheke light“ durch die Hintertür.“

„Unser Ziel ist es, alle Apotheken mit gleicher Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dazu werden wir uns im Bundesratsverfahren weiter engagieren“, so die Ministerin. Zuvor hatte Schleswig-Holstein signalisiert, dem Kabinettsbeschluss im Bundesrat zustimmen zu wollen.

 

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