EU-Tabakrichtlinie

Schwelle für Nikotinpräparate APOTHEKE ADHOC/dpa, 19.12.2013 15:08 Uhr

Neuer Schwellwert: Stark dosierte E-Zigaretten sollen unter des Arzneimittelgesetz fallen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Mit strengeren Tabakgesetzen will die EU die Bürger künftig vom Rauchen abhalten. Die EU-Kommission hat nach jahrelangen Beratungen einen Vorschlag zur Änderung der Tabak-Richtlinie beschlossen. Besonders um E-Zigaretten hatte es zuvor Streit gegeben: Sie sollen erst ab einem bestimmten Nikotingehalt dem Arzneimittelgesetz unterliegen – und dürften dann nur in Apotheken abgegeben werden.

Von der Regelung betroffen sind Produkte, die mehr als 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter oder mehr als 10 Milliliter Liquid enthalten. Diese Produkte sollen nur verkehrsfähig sein, wenn sie als Arzneimittel – zum Beispiel Nikotinersatztherapeutika – zugelassen sind. Auch stark dosierte Nikotin-Kartuschen würden somit unter das Arzneimittelgesetz fallen.

Nikotinhaltige Erzeugnisse, die unter dieser Schwelle liegen, dürfen weiterhin auf den Markt kommen, müssen aber gesundheitsbezogene Warnhinweise tragen. Allerdings haben die Staaten die Möglichkeit zu nationalen Alleingängen, um E-Zigaretten generell als Arzneimittel einzustufen.

Ein Sprecher des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) kritisiert die vorgeschlagene Regelung: Mit dem noch vor wenigen Monaten diskutierten Grenzwert von 30 Milligramm pro Milliliter wäre man glücklicher gewesen, so der Sprecher. Der Gehalt an Nikotin dürfe nicht zu gering sein, sonst würden ehemalige Tabakraucher den Kick vermissen. Derzeit gibt es dem Sprecher zufolge einige Produkte, die über dem Grenzwert liegen.

Einige EU-Staaten wie Irland wollten nachfüllbare Kartuschen verbieten, weil sie Missbrauch fürchteten. Das Europaparlament lehnte dies ab – Liberale und Konservative betonten, dass der Branche ein Großteil ihrer Umsätze wegbrechen würde. Nun soll die EU-Kommission in einer Studie überprüfen, wie gefährlich die nachfüllbaren Kartuschen genau sind. In zwei bis drei Jahren könnte doch noch ein Verbot kommen.

Der neue Entwurf zur Tabakrichtlinie sieht außerdem ab 2020 das Verbot von Mentholzigaretten vor. Schockbilder sollen den Tabakkonsum unattraktiv machen – Fotos von Geschwüren oder Raucherlungen sowie Warnhinweise müssen 2016 mindestens 75 Prozent der Packungsoberfläche abdecken. Verboten werden Hinweise wie „light“ oder „mild“. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher solche Zigaretten für weniger gesundheitsschädlich halten.

Die Regeln würden im Kampf gegen den Tabakkonsum helfen, sagte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg. EU-Parlament und die EU-Staaten müssen noch offiziell zustimmen. Das gilt als Formalie.