Vor etwas mehr als einem Jahr wollte Sven Winkler bei der ABDA als neuer Pressesprecher anfangen. Doch sein erster nomineller Arbeitstag war auch sein letzter: Die Online-Debatte, die sich binnen Stunden um seine Person entsponnen hatte, war beiden Seiten zu viel. Nicht alle Vorwürfe wollte sich Winkler gefallen lassen: Er verklagte eine Apothekerin, die im Internet Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Gestern wurde vor dem Landgericht München I darüber gestritten, unter welchen Umständen Winkler seinen vorherigen Arbeitgeber – das Helmholtz Zentrum München – verlassen hatte. Der Ausgang des Prozesses wird auch erhellen, ob die ABDA seinerzeit übervorsichtig war oder zu der Reaktion gezwungen war.
Die Apothekerin hatte Ende April 2013 einen Beitrag von APOTHEKE ADHOC zur Berufung Winklers kommentiert. Sie behauptete seinerzeit sinngemäß, Winkler sei Ende 2012 wegen Unregelmäßigkeiten bei der Reisekostenabrechnung fristlos entlassen worden. Gegen diese Aussage klagt Winkler auf Unterlassung; er will zudem Schadenersatz geltend machen.
Die Vorsitzende Richterin beim Landgericht wollte gestern vor allem die Hintergründe zum Ausscheiden Winklers beim Helmholtz Zentrum klären. Hierzu befragte sie auch zwei Geschäftsführer des Forschungszentrums, Professor Dr. Günther Wess und Dr. Nikolaus Blum, sowie die Leiterin der Innenrevision und den damaligen Personalleiter.
Unstreitig war, dass Winkler im Dezember 2012 zunächst fristlos entlassen wurde. Doch nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wurde der Vertrag später ordentlich aufgelöst.Ebenfalls unstreitig war, dass es bei Reisekostenabrechnungen Unstimmigkeiten gegeben hatte. Das Helmholtz Zentrum hatte eine Innenrevision durchgeführt und zudem einen externen Bericht anfertigen lassen. Die Unregelmäßigkeiten waren laut den Vertretern des Helmholtz Zentrums aber nicht maßgeblich für die Kündigung.
Rund drei Stunden wurde in München verhandelt. Winklers Anwalt wollte zu Beginn die Öffentlichkeit von dem Prozess ausschließen, die Richterin lehnte dies jedoch ab. Ein Urteil gab es nicht. Die Richterin schlug aber erneut einen Vergleich vor: Die Apothekerin solle eine Unterlassungserklärung bezüglich ihrer konkreten Aussagen abgeben, Winkler dafür auf etwaige Schadensersatzansprüche verzichten. Winklers Anwalt lehnte dies ab – wie offenbar schon bei einem früheren Verhandlungstermin.
Über Schadensersatz wurde gestern noch nicht gesprochen. Diese nachgelagerte Frage wird erst geklärt, wenn über den Unterlassungsanspruch entschieden ist. Dann müsste womöglich auch ein Vertreter der ABDA vor Gericht erscheinen und erklären, warum Winkler nicht Pressesprecher wurde. Gestern war bereits ein Vertreter der Apotheker vor Ort. Im Juli wird in München erneut verhandelt und gegebenenfalls ein Urteil verkündet.
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