Der Sachverständigenausschuss (SVA) für Verschreibungspflicht tagte Ende Januar, für fünf Wirkstoffe standen Anträge auf der Tagesordnung: Bilastin, Azelastin/Fluticasonpropionat, Olapatadin, Cytisin und Nifuroxazid. Der Allegra-Dosierung für Kinder im OTC-Geschäft wurde der Weg geebnet, aber nicht für alle Anträge sprach der SVA eine positive Empfehlung aus.
Bilastin könnte für Kinder ab sechs Jahren in der 10 mg Dosierung aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Erst vor einem Jahr wurde dies für die 20 mg Dosierung entschieden, allerdings nur für Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren.
Tatsächlich empfiehlt der SVA mehrheitlich, auch Bilastin 10 mg zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Die Kombination aus Azelastin und Fluticason ist aus dem antiallergischen Nasenspray Dymista (Viatris) bekannt und wird bei allergischer Rhinitis eingesetzt.
Es wurde ein Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht gestellt, allerdings fand dieser im SVA nicht die erforderliche Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Olopatadin ist zum Beispiel unter dem Handelsnamen Opatanol (Novartis) bekannt und ist bislang verschreibungspflichtig. Eingesetzt wird der Wirkstoff seit Ende der 90er-Jahre zur Behandlung der jahreszeitbedingten allergischen Bindehautentzündung bei Kindern ab drei Jahren.
Beim SVA ergab sich die einstimmige Empfehlung, Olapatadin zur Anwendung am Auge aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Der Wirkstoff Cytisin ist bislang verschreibungspflichtig, das Alkaloid soll bei der Rauchentwöhnung helfen und wurde unter dem Handelsnamen Asmoken (Aflofarm) erst vor einem Jahr eingeführt. Die Behandlungsdauer beträgt 25 Tage, in denen Cytisin nach Schema aufdosiert wird. Spätestens ab dem fünften Behandlungstag dürfen keine nikotinhaltigen Produkte mehr verwendet werden. Wird danach zur Zigarette gegriffen, muss die Behandlung abgebrochen und später erneut gestartet werden.
Die Empfehlung des SVA lautet mehrheitlich, Cytisin 1,5 mg zur oralen Anwendung weiterhin in der Verschreibungspflicht zu belassen.
Nifuroxazid ist für die Behandlung von bakteriell bedingtem Durchfall zugelassen und derzeit noch ohne Rezept erhältlich. Das einzige auf dem Markt befindliche Präparat Pentofuryl gilt laut Hersteller Linden Arzneimittel als zuverlässig wirkendes Arzneimittel gegen bakterielle Erreger wie Escherichia coli und Staphylokokken.
Antibiotika in der Selbstmedikation sind umstritten, der SVA empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht für Nifuroxazid anzunehmen.
Der SVA spricht Empfehlungen an das Bundesministerium für Gesundheit aus, die Entscheidungshoheit liegt aber beim BMG.
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