Gröhe: Sterbehilfe nicht als Geschäft dpa, 07.01.2014 08:51 Uhr
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist mit der Forderung nach einem umfassenden Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe bei Ärzten und Pflegeeinrichtungen auf Zustimmung gestoßen. Gröhe hatte gegenüber der Rheinischen Post gesagt: „Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen.“ Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele „überaus verwerflich“.
Bisher ist aktive Sterbehilfe – also Tötung auf Verlangen – verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Wer einem Todkranken beispielsweise Gift besorgt, macht sich also nicht strafbar. Dies ist erst der Fall, wenn er es dem Betroffenen aktiv einflößt.
In der vergangenen Legislaturperiode war Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit dem Versuch gescheitert, die Rechtslage zu ändern. Bestraft werden sollte laut Gesetzentwurf, wer Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen. Das ging der Union nicht weit genug. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich keine konkreten Pläne zu dem Thema.Ein Sprecher des formell zuständigen Justizministeriums sagte dem Berliner Tagesspiegel, dass dort keine Gesetzesinitiative zur Sterbehilfe geplant sei. Bei den Koalitionsverhandlungen sei man überein gekommen, dass ein solcher Vorstoß aus der Mitte des Parlaments kommen müsse. Justizminister Heiko Maas (SPD) gilt als Gegner eines Sterbehilfeverbots.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, sagte dem Tagesspiegel: „Der Minister rennt damit bei uns offene Türen ein.“ Die BÄK sei gegen jede Form von organisierter Sterbehilfe und warne seit langem vor der Werbung und Verlockung für Menschen, den vermeintlich leichten Ausweg zu suchen.Montgomery sagte, es sei gut, dass das schwarz-gelbe Gesetz so nicht gekommen sei. „Wir freuen uns jetzt auf einen neuen Anlauf mit Herrn Gröhe.“ Nahen Angehörigen müsse es weiterhin erlaubt sein, Sterbewilligen Suizidbeihilfe zu leisten, sagte er.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Forderung Gröhes ebenfalls. Stiftungsvorstand Eugen Brysch erklärte: „Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben.“ Der weniger konsequente Vorstoß von Schwarz-Gelb zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidförderung sei zu Recht gescheitert.