Suizidbeihilfe

CDU-Politiker: Klare Regeln für Sterbehilfe

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Berlin -

Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach hat sich für eine klare gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe ausgesprochen. Er plädierte dafür, solche Vereine und Organisationen zu verbieten, die geschäftsmäßig die Gelegenheit zur Selbsttötung vermitteln oder verschaffen wollen. Er äußerte die Hoffnung, dass eine Gesetzesreform in dieser wichtigen Frage eine möglichst breite, fraktionsübergreifende Akzeptanz finde.

Damit stellte sich Bosbach hinter die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der jede Form der organisierten Hilfe zur Selbsttötung verbieten will. Bosbach sagte, er könne sich nicht vorstellen, dass es im Bundestag eine Mehrheit dafür geben werde, die aktive Sterbehilfe zu legalisieren. Aktive Sterbehilfe – Tötung auf Verlangen – ist in Deutschland verboten. Beihilfe zur Selbsttötung – etwa das Besorgen von Gift für einen leidenden Todkranken – ist hingegen nicht strafbar.

Dass eine deutliche Mehrheit die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe befürwortet, wundert Bosbach nicht. Er wendet aber ein: Es würden in der Regel Fälle gebildet, in denen schwerkranke Menschen, die am Ende ihres Lebensweges angelangt sind, unter unerträglichen Schmerzen leiden. „Aber wer weiß schon, dass pro Jahr etwa 100.000 Menschen nach einem fehlgeschlagenen Suizidversuch medizinisch behandelt werden müssen. Darunter auch sehr viele noch relativ junge Menschen, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind oder unter unerträglichen Schmerzen leiden“, merkt Bosbach an.

Der CDU-Politiker betonte, palliativmedizinische Versorgung und Hospizarbeit müssten stärker gefördert werden. „Eine gute, flächendeckende palliativmedizinische Versorgung und ein dichtes Netz ambulanter und stationärer Hospizarbeit würde sicher den Wunsch der betroffenen Personen nach Suizid deutlich verringern“, ist Bosbach überzeugt. In seiner Heimat Bergisch Gladbach ist er selbst in der Hospizbewegung engagiert.

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