Substitutionstherapie

ABDA: Keine Convenience für BTM

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Berlin -

In zwei Anträgen haben SPD und Linke sich im Bundestag für eine

Verbesserung der Substitutionstherapie stark gemacht. Eine Lockerung des

Dispensierrechts stand zwar in den Anträgen nicht konkret zur

Diskussion, wird aber von den Ärzten seit Jahren gefordert, aktuell auch

von der Bundesärztekammer (BÄK). Die ABDA hält in ihrer Stellungnahme

dagegen: Zusätzliche Optionen für die Abgabe von Betäubungsmitteln (BTM) durch

Suchtmediziner unter Umgehung der Apotheken direkt an Patienten lehnen

die Apotheker ab

Generell handele es sich bei der Substitutionsbehandlung ausnahmslos um geplante Behandlungsverläufe, sodass es gar keinen Bedarf für alternative Bezugswege gebe. In akuten Fällen sei die flächendeckende Versorgung über Notdienstapotheken sichergestellt, konstatiert die ABDA in ihrer Stellungnahme.

„Soweit unter Gesichtspunkten der Convenience für eine Abgabeberechtigung der in der Substitutionstherapie tätigen Ärzte eingetreten wird, stellt sich in besonderer Weise die Frage, ob diese im Verhältnis zu Aspekten der Arzneimittelsicherheit überwiegen können“, schreibt die ABDA weiter. Die Missbrauchsrisiken hätten den Gesetzgeber zu Recht dazu veranlasst, die Substitutionstherapie als einen genau definierten Ausnahmetatbestand von genau festgelegten Voraussetzungen abhängig zu machen.

Die ABDA weist darauf hin, dass das aus der Apothekenpflicht resultierende Vier-Augen-Prinzip „geeignet und erforderlich“ sei, um den Zugang zu BTM im Rahmen der Substitutionstherapie überhaupt zu rechtfertigen. „Einen Verzicht hierauf bei gleichzeitiger Forderung nach weiteren Liberalisierungen zum Beispiel durch Verzicht auf das Therapieziel der Abstinenz und/oder eine Abschwächung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die eng auszulegenden Ausnahmetatbestände halten wir für unverantwortlich.“

Laut SPD-Antrag sollen die Konsiliar-, Mitgabe- und Take-home-Regelungen überprüft werden, „die insbesondere der schwierigen Situation in ländlichen Regionen besser gerecht werden sollten, wobei die Sicherheit der Allgemeinheit und eine qualitativ hochwertige Versorgung weiterhin gewährleistet sein muss“.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind 75.400 von den bis zu 300.000 Opioidabhängigen hierzulande in regulärer Substitution; von den circa 8400 Ärzten mit suchttherapeutischer Qualifikation seien aber nur 2731 in diesem Bereich tätig. Als Grund nennt die KBV hohen Dokumentationsaufwand, schlechte Vergütung, Gefahr von Kriminalisierung und restriktive Vergaberegelungen.

Diskutiert wird daher derzeit vor allem über die Qualifikationsanforderungen an Ärzte, das Behandlungsziel der Abstinenz, strafrechtliche Hürden und die Substitution im Haftvollzug. Um die Versorung auf dem Land zu verbessern, sollen Ärzte ohne entsprechende Qualifikation in Zusammenarbeit mit einem Experten mehr als drei Patienten versorgen dürfen.

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