Substitutionsausschluss

DAV und GKV einigen sich auf Aut-idem-Liste

, Uhr
Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Erstellung einer Substitutionsausschluss-Liste geeinigt: Wirkstoffe, die auf dieser Liste stehen, müssen künftig nicht mehr gegen Rabattarzneimittel ausgetauscht werden. Die ersten beiden Wirkstoffe sind das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin. Zeitnah sollen weitere folgen.

DAV und GKV-Spitzenverband haben sich in dem Schiedsstellenverfahren einstimmig darauf geeinigt, dass ein Katalog mit pharmazeutischen Kriterien die Beratungsgrundlage für die Aufnahme von Wirkstoffen in die Liste darstellen soll. Für die ersten beiden Wirkstoffe soll die Neuregelung ab April gelten.

Mit gutachterlicher Hilfe und anhand der gemeinsam festgelegten Kriterien soll die Schiedsstelle systematisch und zeitnah die Aufnahme weiterer Wirkstoffe prüfen. Basis dafür sind dem DAV zufolge die 20 Wirkstoffe, die die Apotheker den Krankenkassen bereits im Frühjahr 2013 vorlegt hatten.

„Das sind gute Nachrichten für viele chronisch kranke Patienten“, sagt DAV-Verhandlungsführer Dr. Rainer Bienfait. „Ein erster Schritt in die richtige Richtung zum Wohle der Patienten ist getan. Ich habe großes Vertrauen, dass die Schiedsstelle die Austauschverbotsliste nun zügig bearbeitet und erweitert.“

Nach monatelangen Bemühungen von Patientenverbänden, Apothekern und Gesundheitspolitikern sei es gelungen, eine allgemeingültige Austauschverbotsliste bei besonders heiklen Medikamenten aufzustellen, so der DAV. Chronisch kranke Patienten und Apotheker hätten somit mehr Sicherheit.

Kassen und Apotheker hatten sich Ende des vergangenen Jahres zum wiederholten Male nicht einigen können: Anfang Oktober waren die Verhandlungen vor der Schiedsstelle unter Leitung von Dr. Rainer Hess ausgesetzt worden. Die Verhandlungspartner sollten sich innerhalb der kommenden zwei Monate auf eine Aut-Idem-Liste einigen – vergebens.

Zwischenzeitlich hatte die Politik damit gedroht, notfalls selbst eine Regelung zu schaffen. In den Koalitionsverhandlungen hatten sich Union und SPD darauf verständigt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Erarbeitung der Aut-idem-Liste beauftragt werden soll.

Während der DAV bereits eine konkrete Liste vorgelegt hatte, wollten die Kassen über die Ausschlusskriterien verhandeln. Diese Methode war aus Sicht der DAV-Experten aufgrund einer Vielzahl möglicher Kriterien nicht praktikabel. Die Schiedsstelle hatten DAV und GKV-Spitzenverband im Juli angerufen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Apotheken in der Warteschleife
294 Euro für alle – mit Ausnahmen
Berlin: Eine Stelle für den Kammerbeitrag
Ersatzkassen-Rabattverträge
Antibiotika: 9 von 14 kommen aus Europa

APOTHEKE ADHOC Debatte