Die Substitutionsausschlussliste gilt ab sofort. Damit dürfen neun Wirkstoffe in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden. Auch pharmazeutische Bedenken können die Apotheker in diesen Fällen nicht geltend machen. Wirkstoffverordnungen ohne genaue Angaben müssen zum Arzt zurück.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die erste Variante einer Substitutionsausschlussliste Mitte September veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Auswahl abgesegnet. Der Beschluss wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt somit heute in Kraft. Übergangsregelungen gibt es nicht.
Auf der Aut-idem-Liste stehen acht Wirkstoffe oder Kombinationen: Neben den schon seit April von der Substitution ausgeschlossenen Wirkstoffen Phenytoin und Ciclosporin (Lösung und Weichkapseln) gilt das Verbot ab sofort auch für Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin, das Immunsuppressivum Tacrolimus, das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten), sowie Levothyroxin Natrium und Kaliumiodid (fixe Kombination/Tabletten).
Laut ABDA sind Wirkstoffverordnungen der genannten Wirkstoffe „unklare Verordnungen“. In solchen Fällen müsse der Versicherte zum Arzt zurückgeschickt werden. Erst wenn eine korrigierte oder neue, klare Verordnung vorliege, dürfe das Arzneimittel abgegeben werden. Möglich ist die Kombination Herstellername plus Wirkstoff oder der Handelsname.
Pharmazeutische Bedenken dürfen die Apotheker bei diesen Wirkstoffen nicht mehr geltend machen. Diese Anforderung gilt laut ABDA auch für den Notdienst. Das Austauschverbot sticht auch die Rabattverträge aus, die wirkungslos sind, sofern nicht das Rabattarzneimittel verordnet ist.
Der Gesetzgeber hatte den G-BA im April damit beauftragt, bis Ende September eine Aut-idem-Liste zu erstellen. Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. Die Vertragspartner konnten sich allerdings nicht einigen.
Union und SPD hatten die Sache schließlich der Selbstverwaltung entzogen und im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Liste dem G-BA zu übertragen. Die Apotheker sind zwar nicht im G-BA vertreten, der DAV konnte aber im Stellungnahmeverfahren Vorschläge einzureichen.
Der G-BA plant demnächst eine zweite Tranche mit Arzneimitteln zu veröffentlichen, die Eingang in die Aut-idem-Liste finden sollen. Hierzu zählen Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis.
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