Krankenversicherung

Studenten müssen in PKV bleiben

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Privat versicherte Studenten können nicht ohne Weiteres in eine Krankenversicherung wechseln. Wenn sie sich bei Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, gilt diese Befreiung nach einem Urteil des Sozialgerichts Trier unwiderruflich bis zum Ende des Studiums. Das gilt auch dann, wenn ein Student sein Studium unterbricht und es in einem anderen Fach fortsetzt. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Studenten ab, der nicht in die studentische Pflichtversicherung aufgenommen worden war.

Er war bei Beginn seines Studiums privat krankenversichert und hatte sich deshalb von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Nach mehreren Semestern unterbrach er sein Studium und setzte es erst später in einem anderen Fach fort. Weil er während der Unterbrechung freiwillig krankenversichert war, beantragte er die Aufnahme in die studentische Pflichtversicherung. Die Krankenkasse lehnte ab; zurecht, so das Sozialgericht.

Die Richter betonten, ein Student solle seine Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse nicht nach seinen persönlichen Bedürfnissen bestimmen können. Solange er studiere, bleibe die einmal getroffene Entscheidung zum Verzicht auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bindend. Das gelte sowohl für den Studenten als auch für die Krankenversicherung.

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