Gendiagnostikgesetz

Strengere Regeln für Gentests

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Sieben Jahre nach entsprechenden Experten-Forderungen wollen Union und SPD diese Woche strengere Regeln für Gentests beschließen. Anders als ursprünglich vorgesehen sollen vorgeburtliche Untersuchungen auf Krankheiten im Erwachsenenalter verboten werden. Heimliche Vaterschaftstests sollen mit bis zu 5000 Euro bestraft werden können. Das Gendiagnostikgesetz war vor vier Jahren dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen.

Babys vor der Geburt dürfen nach den Plänen des Gendiagnostikgesetzes nur aus medizinischen Zwecken getestet werden - und nicht, weil werdende Eltern Aufschluss über Geschlecht oder künftige Eigenschaften haben wollen.

Grundsätzlich soll nun ein Recht auf Wissen und eines auf Nichtwissen festgeschrieben werden. Betroffene müssen Gentests rechtswirksam zugestimmt haben. Vorherige Beratung ist Pflicht. Arbeitgeber und Versicherungsfirmen sollen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen verlangen dürfen. Versicherer dürfen bereits bekannte Gen-Informationen trotz Bedenken von Kritikern aber verwenden - und zwar, wenn die Versicherungssumme 300.000 Euro übersteigt.

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