Dioxinskandal

Strengere Meldepflicht tritt in Kraft

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Als Konsequenz aus dem Skandal um Dioxinfunde in Tierfutter gelten jetzt schärfere Meldepflichten. Damit sollen neue Probleme schneller aufgedeckt werden können. Private Labore müssen die Behörden ab sofort über bedenkliche Mengen unerwünschter Stoffe in Lebensmitteln oder Futter informieren, wie das Bundesverbraucherministerium zum Inkrafttreten entsprechender Gesetzesänderungen mitteilte. Hersteller müssen Ergebnisse eigener Dioxintests melden, auch wenn Grenzwerte nicht überschritten sind.

Die Daten sollen zentral beim Bundesamt für Verbraucherschutz gesammelt und alle drei Monate ausgewertet werden. Dies soll als Frühwarnsystem funktionieren und schnellere Gegenmaßnahmen ermöglichen.

Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden zudem künftig als Straftat eingestuft, wie das Ministerium erläuterte. Wer nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorsätzlich in den Handel bringt, muss mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Bei Fahrlässigkeit drohen Bußen von bis zu 100.000 Euro. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Konsequenzen in einem Dioxin-Aktionsplan angekündigt.

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