Richtlinienentwurf

Streit um Versorgung ohne Grenzen dpa, 17.12.2008 11:12 Uhr

Brüssel - 

Die Gesundheitsminister der 27 EU-Staaten haben gestern über die medizinische Versorgung von Patienten im europäischen Ausland beraten. Die meisten EU-Staaten forderten Änderungen am Gesetzesentwurf der EU-Kommission, der die Patientenrechte bei einer grenzüberschreitenden Behandlung klarer regeln soll. So verlangen die meisten Länder, dass Krankenhausbehandlungen in einem anderen EU-Staat vorab genehmigt werden müssen. Sie bangen um die Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme, wenn sich viele Patienten lieber in einem anderen Mitgliedstaat behandeln lassen.

Belgiens Gesundheitsministerin Laurette Onkelinx sagte, unterschiedliche Behandlungsmethoden könnten dazu führen, dass einzelne Staaten „überrannt“ würden. Besonders die Inselstaaten und EU-Länder mit vielen Touristen befürchten, bei einem Patientenansturm ihre eigenen Bürger nicht mehr versorgen zu können. „Wir haben fünfmal mehr Touristen als Einwohner“, sagte der zyprische Vertreter George Chacalli. Zypern habe weder das Geld noch das Personal, viel mehr als die eigenen Patienten zu versorgen. Mehrere Länder forderten ein Recht auf die Ablehnung von Patienten.

EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou warnte vor zu hohen Hürden für eine medizinische Versorgung im Ausland. Mit den von den Mitgliedstaaten geforderten Einschränkungen würden die Patienten nur verunsichert. „Die Patientenrechte wurden vom Europäischen Gerichtshof bereits zugesichert. Wenn es jetzt keinen klaren Rahmen gibt, können die Patienten diese Rechte nicht wahrnehmen“, sagte sie.

Die Minister berieten auch über gemeinsame Qualitätsstandards bei der medizinischen Versorgung. Schmidt kritisierte in Brüssel, dass Patienten in Osteuropa häufig nicht in den Genuss einer fortschrittlichen medizinischen Versorgung kommen. „In manchen osteuropäischen Ländern muss die pharmazeutische Industrie mehr tun, damit die Menschen dort mehr Zugang zu innovaten Arzneimitteln haben“, sagte die Bundesgesundheitsministerin.