Bundesrahmentarifvertrag

Verhandlungsabbruch: Streit um Urlaub und Arbeitszeit

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Berlin -

Arbeitszeiten, Urlaub, Filialleitung: Die Verhandlung zwischen Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) über einen neuen Bundesrahmentarifvertrag sind vorerst gescheitert. Die Apothekengewerkschaft kritisiert die fehlende Gesprächsbereitschaft der Arbeitgeber scharf und brach die Verhandlungen ab. Laut ADA-Chef Theo Hasse forderte die Gewerkschaft zu viel: kürzere Arbeitszeiten und mehr Urlaub.

Die Tarifkommission der Adexa und die Arbeitgeber trafen sich heute um die vertraglichen Vereinbarungen neu auszuhandeln. Das Gespräch verlief jedoch nicht positiv. Die Apothekengewerkschaft beklagt die mangelnden Vorschläge des ADA. „Die Arbeitgeber sehen keinerlei Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse in den öffentlichen Apotheken attraktiver zu gestalten“, kritisierte Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission.

Die Arbeitgebervertreter hätten nur über „kleine, redaktionelle Änderungen“ verhandeln wollen, so Kratt. „Mit Blick auf die Situation in den Apothekenteams und am Arbeitsmarkt ist uns dafür die Zeit zu schade.“ Adexa-Chef Andreas May will jetzt ein Gegenangebot der Inhaber mit „wirklich konstruktiven Vorschlägen“ sehen. „Ich finde es unverständlich, dass der ADA meint, sich nicht – anders als zum Beispiel die TGL Nordrhein – mit innovativen Tarifmodellen auf den Fachkräftemangel einstellen zu müssen. Diese kurzsichtige Denkweise wird den Inhabern noch auf die Füße fallen.“

Hasse lehnt die Forderung nach mehr Urlaub und einer Arbeitszeitverkürzung ab. Die Forderungen kosteten zu viel, so Hasse. Eine Stunde weniger Arbeit bedeute 2,5 Prozent mehr Lohn. Angesichts der aktuellen politischen Lage sei dies „blauäuig“, betont er. „Wenn wir wissen, was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor hat und wie viel Geld die Apotheken letztlich erhalten, können wir über Geld reden. Vorher nicht.“

Laut Hasse steht ein extra Filialleitertarif nicht zur Debatte. „Da lassen wir die Finger davon.“ Filialleiter wie eine gesonderte Berufsgruppe zu behandeln, könne nicht gut gehen. „Man kann nicht im Rahmenvertrag regeln, was der Betriebsinhaber gesondert mit seinem Mitarbeiter verhandeln muss.“ Das Gleichheitsprinzip sei dadurch nicht gewährleistet. Denn angestellte Approbierte könnten in einer Apotheke die gleichen Aufgaben eines Filialleiters erfüllen und würde dann schlechter gestellt sein.

Die Einführung eines Filialleitertarifs sei „kategorisch abgelehnt worden“, kritisieren die Arbeitnehmervertreter. In Nordrhein sollen Filialleiter tariflich gesondert eingestuft werden. Darauf haben sich die Vertragsparteien TGL Nordrhein und Adexa Ende Oktober geeinigt. Auf Bundesebene wurde die Forderung der Apothekengewerkschaft bereits im Juli bei den Gehaltsverhandlungen vom ADA abgelehnt. Der Verband sah dazu keine Notwendigkeit.

Der Bundesrahmentarifvertrag gilt seit Anfang 2012. Darin sind etwa die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Apotheke geregelt. Der Vertrag enthält auch Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung sowie die Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit.

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