EU-Versandapotheke

Streit um Pleite-Versender geht weiter

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Berlin -

Der Streit zwischen der längst abgewickelten EU-Versandapotheke in Cottbus mit dem Großhändler Phoenix ist schon wieder vertagt worden. Das Landgericht Cottbus erließ am gestrigen Dienstag einen Hinweis- und Beweisbeschluss, bevor es in der Sache entscheiden will. Seit zwei Jahren versucht das Gericht, Licht ins Dunkel zu bringen.

Phoenix hatte gegenüber der ehemaligen Inhaberin der EU-Versandapotheke, Dr. Bettina Habicht, offene Forderungen in Höhe von ursprünglich rund 5,4 Millionen Euro geltend gemacht. Die Apothekerin hatte ihrerseits Gegenforderungen in Höhe von inzwischen 6,1 Millionen Euro erhoben. Der Großteil davon geht auf den Januar 2014 zurück, als Habicht die Apotheke gerade übernommen hatte. Nach dieser Darstellung hat es unberechtigte Überweisungen gegeben, was erst später aufgefallen sein soll. Ihr damaliger Finanzchef hat im November 2017 Strafanzeige gestellt, wegen Betrug, Nötigung, Erpressung, falscher Verdächtigung, übler Nachrede und kreditgefährdender Verleumdung.

Ebenfalls im November 2017 wurde vor dem LG Cottbus erstmals in der Hauptsache verhandelt. Beide Seiten hatten sodann mehrfach Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, im März dieses Jahres wurde erneut verhandelt, der Verkündungstermin seitdem aber immer wieder verschoben.

Das Gericht hat jetzt weiteren Klärungsbedarf angemeldet. Dem Vernehmen nach geht es um Kontoauszüge, die Habicht vorlegen soll. Das Gericht will sich und der Gegenseite einen Überblick verschaffen, welche Kontenbewegungen es vor allem im Dezember 2013 gab. Entschieden wird aber auch beim nächsten Termin noch nicht.

Stattdessen wird in Cottbus erneut verhandelt, wann steht noch nicht fest. Dem Vernehmen nach sollen Zeugen gehört werden: die frühere Leiterin der Versandapotheke, der damalige regionale Vertriebsleiter von Phoenix, Habichts Ehemann Sven Schumacher und Kurt Rieder, der früher Chef der EU-Versandapotheke war. Bei der Befragung soll unter anderem geklärt werden, ob der Kaufvertrag im Juni oder erst Ende Oktober 2013 unterschrieben wurde.

Die Eigentumsverhältnisse bei der EU-Versandapotheke waren schon in der Vergangenheit etwas komplexer als bei Apotheken üblich. Vor diesem Hintergrund will Habicht offenbar auch den Kaufvertrag für nicht erklären lassen – der Zeitpunkt der Unterschrift ist mit Bezug auf die Beteiligten Personen dabei von Bedeutung.

So hatte Habicht parallel die ehemalige Geschäftsführerin der Versandapotheke auf Schadenersatz verklagt, war dann aber nicht vor Gericht erschienen. Im März dieses Jahres hat das Landgericht Cottbus daher ein Versäumnisurteil gesprochen und die Klage abgewiesen.

Die EU-Versandapotheke hatte Ende Februar 2018 ihren Betrieb eingestellt, die Personalgesellschaft Equa Consulting Antrag auf Insolvenz gestellt.

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